Die Regierung gleicht die Teuerung jeweils Ende Jahr für das folgende Kalenderjahr aus. Der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise per Ende November ist dabei richtungsweisend.
Nach Angaben des Bundesamtes für Statistik lag der LIK per Ende November 2023 bei 108,5 Punkten. Die Differenz zum ausgeglichenen Indexstand per Ende November 2022 beträgt plus 1,5 Punkte. Der massgebende LIK liegt damit um 1,4 Prozent höher als der Indexstand, auf dem die Löhne seit dem 1. Januar 2023 basieren.
Die Festsetzung des Teuerungsausgleichs wurde mit der Personalkommission beraten. Die Regierung hat daraufhin den vollen Teuerungsausgleich von 1,4% auf den 01. Januar 2024 beschlossen. Die Teuerung gilt damit bis zu einem Indexstand von 108,5 Punkten als ausgeglichen (Indexbasis Dezember 2005 = 100 Punkte). Der gewährte Teuerungsausgleich gilt für Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung, die selbstständigen öffentlich-rechtlichen kantonalen Anstalten sowie die kantonalen Gerichte und Schlichtungsbehörden und die Mindestbesoldungsansätze für Lehrpersonen der öffentlichen Volksschulen.
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