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Unter Fremdwasser versteht man stetig anfallendes, nicht verschmutztes Abwasser wie z.B. Brunnenwasser, sauberes Brauch- und Kühlwasser, Sickerwasser und der Überlauf von Quellen. Niederschlagswasser (auch Meteorwasser genannt) gehört nicht zum Fremdwasser.

Die Gemeinden haben dafür zu sorgen, dass Beeinträchtigungen der Wirkung ihrer zentralen Abwasserreinigungsanlagen (ARA) durch Fremdwasser behoben werden, indem sie es von den ARA fernhalten.

Massnahmen zum Fernhalten von Fremdwasser

Der Generelle Entwässerungsplan (GEP) legt unter anderem die Massnahmen fest, mit denen Fremdwasser von der ARA fernzuhalten ist. Fremdwasser ist versickern zu lassen oder direkt in einen Vorfluter (Bach, Fluss) einzuleiten. Ist dies nicht möglich, kann der GEP ausnahmsweise auch die Einleitung in die Kanalisation vorsehen. Die dazu grundsätzlich erforderliche Bewilligung des Amtes für Natur und Umwelt (ANU) wird mit der Genehmigung des GEP erteilt.

Siehe auch Entsorgung von nicht verschmutztem Abwasser.

Weiterführende Literatur und Arbeitsgrundlagen

Kanton (ANU)

  • Versickerung und Retention von Regenwasser, Die heutige Philosophie der Siedlungsentwässerung, ein Leitfaden für Gemeinden, Ingenieure, Architekten und Bauherren, ANU, Februar 2000 (Enthält auch Angaben zur Entsorgung von Fremdwasser)