Navigation

Inhaltsbereich

Das Gesundheitsamt Graubünden hat gestützt auf das Regierungsprogramm 2021–2024 Massnahmen für die Entlastung und Entschädigung von betreuenden und pflegenden Angehörigen ausgearbeitet und in einem Aktionsplan publiziert. Im Zusammenhang mit der finanziellen Entlastung von Angehörigen sieht der Aktionsplan die kantonsweite Einführung von monatlichen Betreuungsbeiträgen vor. Dieser Betreuungsbeitrag soll monatlich 300 bis 600 Franken betragen. Die Regierung wird den Betrag, in Anlehnung an die Kantone Glarus und Waadt, voraussichtlich auf 500 Franken festlegen. Gestützt auf die Annahmen des Gesundheitsamts dürften sich die Ausgaben somit jährlich auf maximal 2.4 Mio. Franken belaufen.
Durch die Einführung dieser Beiträge können, im Sinne des gesundheitspolitischen Grundsatzes "ambulant vor stationär", Heimeinweisungen vermieden oder zumindest verzögert werden. Die Betreuungsbeiträge sollen die bestehenden sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche auf Bundesebene ergänzen.
Die vorliegende Teilrevision bezweckt die Regelung der Modalitäten im Zusammenhang mit der Auszahlung der monatlichen Betreuungsbeiträge. Der Kanton schlägt vor, im Gesetz über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen insgesamt fünf neue Bestimmungen aufzunehmen. Die Gesetzesartikel regeln die Zuständigkeit und Beitragshöhe, die Beitragsvoraussetzungen, den Antrag und Entscheid, die Entstehung und Dauer des Anspruchs sowie die Mitwirkungspflicht, Meldepflicht und die Rückerstattung.
Die voraussichtliche Inkraftsetzung der Teilrevision ist auf den 1. Januar 2027 geplant. Dieser Zeitraum wird benötigt, um die technische Umsetzung der Änderungen zu realisieren.


Eröffnung: 28. August 2024
Frist: 28. November 2024