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Die Regierung gibt den Entwurf für ein neues Gesetz über die Förderung von Wohnraum frei. Damit soll einerseits das bewährte Förderinstrument der sogenannten Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet ausgebaut werden. Andererseits wird ein neues Förderinstrument geschaffen: die Unterstützung gemeinnütziger Wohnbauträgerschaften für den Bau preisgünstiger Mietwohnungen.

Die Massnahme der sogenannten WS, also der Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet, soll nicht nur weitergeführt, sondern ausgebaut werden. Im Rahmen der WS werden À-fonds-perdu-Beiträge an Familien und Personen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen für den Erwerb, die Erstellung oder die Erneuerung einer Wohnbaute ausgerichtet.

Der Bund fördert die Erstellung, den Erwerb und die Erneuerung von preisgünstigen Mietwohnungen durch gemeinnützige Wohnbauträgerschaften. Die finanziellen Mittel dafür stellt er in zwei sogenannten Fonds de Roulement bereit. Der Kanton plant nun eine Ergänzungsförderung dazu. Er gewährt zusätzlich zur Bundesförderung ebenfalls ein zinsvergünstigtes Darlehen in gleicher Höhe und zu denselben Konditionen.

Mit einem neuen Gesetz soll den Entwicklungen und Diskussionen bezüglich der Verknappung und Verteuerung von Wohnraum, die sich vor ein paar Jahren anbahnten und sich im Anschluss an die Coronapandemie akzentuierten, Rechnung getragen werden.

Eröffnung:
13. Juni 2024
Frist: 15. September 2024