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Die Regierung gibt den Entwurf für die Teilrevision des Gesetzes über die Unterstützung Bedürftiger frei. Dabei sollen die Regelungen über die Rückerstattung von Sozialhilfeleistungen überarbeitet werden.

Der Grosse Rat hat die Regierung in der Oktobersession 2021 beauftragt, eine Botschaft mit einem Gesetzesentwurf zur Aufhebung der Rückerstattungspflicht von Sozialhilfeleistungen für junge Erwachsene während der Erstausbildung vorzulegen und darüber hinaus die geltende Regelung betreffend Rückerstattungspflicht von Sozialhilfeleistungen für alle bedürftigen Personen zu überprüfen. In Umsetzung dieses Auftrags hat der Kanton einen Regelungsvorschlag ausgearbeitet. Die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) dienten dabei als Orientierungshilfe.

So sollen bezogene Sozialhilfeleistungen erstattet werden, wenn sich die Einkommensverhältnisse erheblich verbessern oder wenn ein Vermögensanfall resultiert. Es gibt aber auch Ausnahmen, nämlich für junge Erwachsene, die während einer Erstausbildung bedürftig werden und auf Sozialhilfe angewiesen sind. Auch sollen beispielsweise Unterstützungsleistungen, welche im Zusammenhang mit der beruflichen und sozialen Integration oder mit einer Behinderung stehen, nicht erstattet werden.

Eröffnung: 7. Dezember 2023
Frist: 6. März 2024