Die Verkehrssteuer im Kanton Graubünden soll künftig nach Massstäben berechnet werden, die dem heutigen Stand der Fahrzeugtechnik entsprechen. Statt aufgrund des Hubraums sollen die Verkehrssteuern für Personenwagen neu aufgrund des Gewichts und der Normleistung bemessen werden. Besonders energieeffiziente Fahrzeuge sollen von befristeten Rabatten profitieren. Die für diese Änderungen erforderliche Gesetzesrevision hat die Regierung zur Vernehmlassung freigegeben.
Halterinnen und Halter haben für Motorfahrzeuge und Anhänger, die im Kanton Graubünden immatrikuliert sind eine Verkehrssteuer zu entrichten. Gegenwärtig knüpft die Verkehrssteuer bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor an den Hubraum an. Dieser nimmt wegen des technologischen Fortschritts laufend ab. Ausserdem steigt die Zahl der Fahrzeuge mit alternativen Antrieben, die von einer unbefristeten Steuerermässigung im Umfang von bis zu 80 Prozent profitieren. Aufgrund dieser Entwicklungen nehmen auch die Einnahmen aus der Verkehrssteuer laufend ab, welche dem Kanton zur Finanzierung der Strassenrechnung dienen.
Um weiterhin Einnahmen im heutigen Umfang generieren zu können, ist die Verkehrssteuer deshalb neu zu konzipieren. Dabei sind der «Aktionsplan Green Deal für Graubünden (AGD)» sowie der Auftrag Hohl betreffend den Umbau und die Sicherung der Zukunftstauglichkeit der Strassenverkehrssteuer zu beachten.
Die Verkehrssteuer soll technologieneutral, ertragsneutral, ökologisch, vollzugstauglich und ertragsstabil ausgestaltet werden. Ausgehend von diesen Zielsetzungen wurden zahlreiche Modelle geprüft. Die Regierung hat die Vor- und Nachteile der verschiedenen Modelle abgewogen und ist zum Schluss gelangt, dass die Verkehrssteuer für Personenwagen zukünftig grundsätzlich nach dem «Gesamtgewicht» und der «Normleistung» bemessen werden soll.
Befristete Rabatte für energieeffiziente Fahrzeuge
Halterinnen und Halter von besonders energieeffizienten Fahrzeugen sollen von befristeten Rabatten profitieren. Für weitere Fahrzeugkategorien sollen weiterhin besondere Bemessungssysteme gelten. Die neue Verkehrssteuer soll ab ihrem Inkrafttreten für sämtliche Fahrzeuge gelten. Es soll keine Übergangsfrist vorgesehen werden.
Vernehmlassungsunterlagen jetzt abrufbar
Die Vernehmlassung dauert vom 3. Februar 2025 bis zum 30. April 2025. Die Unterlagen dazu sind auf der Website des Kantons Graubünden abrufbar. Ausserdem können sie beim Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit telefonisch (Tel. +41 81 257 25 13) bestellt werden.
Auskunftsperson:
Regierungsrat Peter Peyer, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. +41 81 257 25 01 (erreichbar von 13.00 bis 14.00 Uhr), E‑Mail Peter.Peyer@djsg.gr.ch
zuständig: Regierung