Die Bündner Regierung hat die Jagdbetriebsvorschriften 2011 genehmigt. Da sich die Wildbestände erholt haben, sind bei den Bejagungsvorschriften nur geringfügige Änderungen vorgenommen worden. Ausserdem hat die Regierung die Bildung eines neuen regionalen Verwaltungszentrums in Davos genehmigt sowie ihre Stellungnahmen zu verschiedenen Vernehmlassungsvorlagen des Bundes formuliert.
Jagdbetriebsvorschriften 2011: Wildbestände haben sich erholt
Die Bündner Regierung hat die Jagdbetriebsvorschriften 2011 genehmigt und bei den Bejagungsvorschriften nur geringfügige Änderungen vorgenommen.
Der schneearme Winter 2010/11 hat bei allen Schalenwildarten wenig Fallwildverluste verursacht. Innerhalb von zwei Jahren hat sich der Hirschbestand wieder vollständig von den Verlusten im Ausnahmewinter 2008/09 erholt. Die Bestandesaufnahmen in diesem Frühjahr belegen dies eindeutig. Um die guten Wildbestände zu regulieren, wird der Abschussplan beim Hirsch leicht erhöht und die Jagdzeit auf das Rehwild im September um vier Tage ausgedehnt.
Die Gämsbestände sind aber in mehreren Regionen des Kantons deutlich geringer als noch vor 20 Jahren. Die Ursachen dafür sind in den meisten Fällen nicht bei der Jagd, sondern in erster Linie beim anhaltend hohen Druck auf den Lebensraum der Gämse und bei der nach wie vor verlustreichsten Erkrankung, der Gämsblindheit, zu suchen. Es musste festgestellt werden, dass die Abgänge infolge Gämsblindheit viel stärker in die Substanz des Gämsbestandes eingreifen, als periodisch auftretende Wintersterben. Damit sich die Bestände besser erholen können, wird der Jagddruck auf weibliche Gämsen reduziert. Im ganzen Kanton wird deren Bejagung wie in den Vorjahren auf 13 Tage beschränkt und in einem Pilotgebiet werden die Vorschriften für Jährlinge und 2-jährige Geissen enger gefasst.
Die Bestandeserfassungen beim Niederwild zeigen ein positives Bild. Bei den Hasen und auch bei den Hühnervögeln werden gute und stabile Bestände festgestellt, die weiterhin eine verantwortungsbewusste Nutzung dieser Arten durch die Niederjagd erlauben.
Weiter hat die Regierung die Jagdzeiten für die Hochjagd 2012 festgelegt und dabei den Antrag des Bündner Kantonalen Patentjäger-Verbandes berücksichtigt. Die Hochjagd wird vom 3. bis 9. September sowie vom 17. bis 30. September 2012 durchgeführt werden. Bereits im vergangenen Jahr festgelegt wurden die Daten für die Hochjagd 2011, die vom 3. bis 11. September sowie vom 19. bis 30. September 2011 dauert.
Neues regionales Verwaltungszentrum in Davos geplant
Der Kanton Graubünden plant, die kantonalen Dienststellen in Davos an einem einzigen Standort zu konzentrieren. Die Bündner Regierung hat die Bildung eines neuen regionalen Verwaltungszentrums genehmigt.
Die kantonale Immobilienstrategie zielt darauf, über den ganzen Kanton verteilt insgesamt neun regionale Zentren zu schaffen. Solche sind bereits in Ilanz und Roveredo in Betrieb, wobei sie sich in der Praxis bewährt haben. Die Regionalzentren in Thusis und in Scuol sind in Realisierung.
Als Nächstes soll nun ein Zentrum in der Gemeinde Davos geschaffen werden. Nebst der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft mit ungefähr 40 Arbeitsplätzen sollen weitere sechs kantonale Dienste mit 24 Mitarbeitenden, welche heute an sechs verschiedenen Standorten in Davos verstreut sind, im neuen Verwaltungsgebäude zusammengefasst werden. Zu diesen Dienststellen gehören Büros des Amts für Schätzungswesen, des Schulpsychologischen Dienstes, der Berufs- und Laufbahnberatung beziehungsweise des Berufsinformationszentrums, der Regionalen Arbeitsvermittlung und der Lebensmittelkontrolle.
Die Dienststellen sollen sich im Neubauprojekt Mainstation direkt am Bahnhof Davos-Platz einmieten. Der Baubeginn des Gebäudes ist vor wenigen Wochen erfolgt und der Bezug ist auf das Jahr 2014 vorgesehen.
Regierung fordert Nachbesserungen bei der Agrarpolitik 2014-2017
Der Bundesrat will mit dem revidierten Landwirtschaftsgesetz die Agrarpolitik verstärkt auf die Förderung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft ausrichten und bestehende Ziellücken schliessen. Der Kanton Graubünden begrüsst diese Absicht, wie die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort zur Agrarpolitik 2014-2017 festhält.
Kernelement des Vorschlags ist die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems. Dadurch lassen sich die Bundesmittel nach Ansicht der Regierung effektiver einsetzen und die Akzeptanz der Bevölkerung für die Stützung der Landwirtschaft steigern. Im Hinblick auf die Berglandwirtschaft bietet die Revision des Landwirtschaftsgesetzes auch die Gelegenheit, Schwächen des bestehenden Systems - wie beispielsweise der voranschreitende Kulturlandverlust, den beitragsbedingten Futterzukauf und die dadurch gesteigerte Überproduktion - anzugehen und mit geeigneten Instrumenten zu beheben. Die Ansätze dazu sind mit dem neuen System vorhanden.
Nach Meinung der Regierung sind aber noch wesentliche Nachbesserungen erforderlich, um die gesetzten Ziele erreichen zu können. So müssen die gemeinwirtschaftlichen Leistungen, besonders der Berglandwirtschaft, verstärkt gefördert werden. Ausserdem muss der Bund die spezifischen Verhältnisse im Berggebiet besser berücksichtigen, wobei dem Aufwand der Bewirtschaftung in Hanglagen entsprechende Bedeutung beizumessen ist. Die bereits heute hohe ökologische Qualität und hohe Teilnahme an Tierwohlprogrammen im Berggebiet soll bei der Ausgestaltung der Instrumente ebenfalls berücksichtigt werden und darf nicht zu Nachteilen gegenüber dem Talgebiet führen. Schliesslich fordert die Regierung aufgrund der Bedeutung der Tierhaltung im Berggebiet, dass weiterhin Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen (TEP) ausgerichtet werden, während sie mit der Abschaffung der Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere einverstanden ist.
Regierung nimmt zur Schieneninfrastruktur im Sachplan Verkehr Stellung
Die Bündner Regierung ist mit den vom Bund vorgeschlagenen Anpassungen und Ergänzungen 2012 zum Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene sowie mit dem strategischen Entwicklungsprogramm zur Bahninfrastruktur grundsätzlich einverstanden. Dies hält sie in der Anhörung an den Bund fest.
Insbesondere begrüsst die Regierung, dass der Bund den Halbstundentakt im Fernverkehr ausbauen will und auch bei den Privatbahnen Massnahmen plant. Sie erachtet es als wichtig, dass der Tourismuskanton Graubünden mit attraktiven Verbindungen an die grossen Zentren und an den Flughafen Zürich angebunden wird.
Aus Sicht der Bündner Regierung ist es entscheidend, dass auf der Strecke Zürich – Chur möglichst bald der Halbstundentakt eingeführt wird und die notwendigen Ausbauten und Vorhaben rasch vorangetrieben werden. Dazu verlangt sie, dass auch der Doppelspurausbau am Walensee im Sachplan Verkehr verbleibt. Im Weiteren weist die Regierung darauf hin, dass die Sachplanrelevanz von Bahninfrastrukturen nicht nur aufgrund der vom Bund vorgegebenen Kriterien (insbesondere nationale Schutzkriterien), sondern auch gemäss den Vorgaben der kantonalen Richtpläne festzulegen ist.
Im Januar 2011 hatte der Bundesrat beschlossen, der VCS-Initiative "Für den öffentlichen Verkehr" einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen. Dieser enthält unter anderem das strategische Entwicklungsprogramm, vormals Bahn 2030, für die Weiterentwicklung der Bahninfrastruktur. Der Bund beabsichtigt, die sachplanrelevanten Elemente des angestrebten strategischen Entwicklungsprogramms in den Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene, aufzunehmen.
Regierung fordert die Behebung von Mängeln im Raumkonzept Schweiz
Die Bündner Regierung begrüsst in ihrer Stellungnahme das Raumkonzept Schweiz grundsätzlich. Dieses wurde während rund drei Jahren in einem partizipativen Prozess, das heisst unter gleichberechtigter Mitwirkung aller drei Staatsebenen Bund, Kantone, Gemeinden und Städte, erarbeitet. Das gab es bisher noch nie und wird grundsätzlich positiv gewertet, weil daraus eine schweizweit gemeinsame Diskussionsbasis und Vorstellung über die künftige räumliche Entwicklung der Schweiz entstehen kann.
Die Regierung wünscht jedoch, dass der Bund in der Bereinigung nach der erfolgten Konsultation einige Mängel im Raumkonzept behebt. So sind Entwicklungsgedanken im Alpenraum und im ländlichen Raum stärker zu gewichten. Ebenso muss die Bedeutung des Kantons Graubünden als Tourismus-, Freizeit- und Erholungsraum prägnanter hervorgehoben werden. Mehr beachtet werden sollte auch der Bereich Energie und gerade im Licht der aktuellen Energieversorgungsdiskussion ist die Bedeutung der Wasserkraft stärker hervorzuheben und deren Ausbau zu fordern.
Ausserdem sind im Raumkonzept neben den Arbeitspendlerbewegungen auch die Verkehrsbewegungen für den Freizeitverkehr zu berücksichtigen. Dies ist bisher vollständig untergegangen und führt dazu, dass der für Graubünden wichtige Freizeitverkehr untergewichtet wird, obwohl etwa 40 % aller Fahrten dem Freizeitverkehr dienen. Schliesslich soll die Achse Rheintal-San Bernardino als Nord-Süd-Korridor stärker berücksichtigt werden und die Achse nach Österreich über Sargans-Buchs-Feldkirch muss ebenso gewichtet werden wie andere Verbindungen zum Ausland.
Diese Kritikpunkte konnte Graubünden bereits in die Stellungnahmen von überkantonalen Regierungs- und Fachorganisationen erfolgreich einbringen und dadurch die Position des Alpenraumes und Graubündens stärken. Was die Frage nach der Verbindlichkeit des Raumkonzeptes betrifft, betont die Regierung, dass dem Raumkonzept Schweiz – wie vorgesehen – keine rechtliche Verbindlichkeit zukommen kann, sondern nur der Charakter eines Orientierungsrahmens. Raumplanung ist gemäss Bundesverfassung Sache der Kantone.
Regierung unzufrieden mit der Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste
Die Bündner Regierung hat zu einer Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste des Bundes Stellung genommen. Mit der Änderung soll einerseits die Übertragungsrate des Breitbandanschlusses im Rahmen der Grundversorgung auf 1000/100 Kbit/s erhöht werden. Anderseits soll die gesetzlich vorgegebene Preisobergrenze für einen Anschluss auf 55 Franken pro Monat reduziert werden.
Für die Regierung sind diese Anpassungen zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Trotzdem ist sie mit der Vorlage nicht einverstanden und verlangt Verbesserungen. Erstens sind zu viele Ausnahmefälle wie zum Beispiel ökonomische Gründe vorgesehen, in denen Leistungserbringer befugt sind, den Leistungsumfang zu reduzieren. Das kann vor allem in peripheren Gebieten zur Verletzung des Grundversorgungsauftrages führen. Zweitens ist die vorgesehene Erhöhung der Datenrate zu gering und entspricht bei Weitem nicht mehr den heutigen Bedürfnissen. Und zum Dritten ist nicht ersichtlich, wie in Zukunft eine raschere Anpassung der Datenrate erfolgen soll, wenn sich die Bedürfnisse ändern.
Aus Gemeinden und Regionen
- Samedan: Die von der Gemeinde Samedan am 28. Oktober 2010 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird genehmigt.
- Davos: Das Projekt für die Verbauung Bildjibach in Davos wird genehmigt und mit Beiträgen von insgesamt 2'388'000 Franken unterstützt. Ebenfalls genehmigt wird das Projekt für die Verbauung Grüenibach. An die Kosten werden Beiträge von insgesamt 258'000 Franken geleistet.
- Pontresina: Das Projekt "Lawinen- und Steinschlagschutz Pontresina (Etappe 2)" wird genehmigt. An die Kosten wird ein Beitrag von höchstens 2'800'000 Franken zugesichert.
- Conters i.P.: Der Gemeinde Conters i.P. wird für die Sanierung und den Ausbau der Wasserversorgung ein Beitrag von 138'600 Franken zugesichert.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Sammelprojekt "Waldbau 2011": Die Bündner Regierung hat das Sammelprojekt "Waldbau 2011" genehmigt. An die Kosten werden Beiträge von insgesamt 19'159'150 Franken gesprochen. Das Projekt bezweckt, nötige und dringende Arbeiten in den Bereichen Schutzwaldpflege, Biodiversität und Jungwaldpflege ausserhalb des Schutzwaldes nach klar definierten Prioritäten auszuführen. Das "Sammelprojekt Waldbau 2011" ist vom Amt für Wald im Auftrag von rund 230 öffentlichen und privaten Waldeigentümern des Kantons erarbeitet worden.
- Casa da tgira Sursassiala in Disentis/Mustér: Das Bauprojekt zum Ersatzneubau und zur Anpassung der bestehenden Casa da tgira Sursassiala in Disentis/Mustér wird genehmigt. Der Trägerschaft wird unter dem Vorbehalt der Sicherstellung der Restfinanzierung zur Bereitstellung von 55 Pflegebetten ein Kantonsbeitrag von maximal 8'750'000 Franken zugesichert.
- Schulheim Chur: Das angepasste Projekt für die Aufstockung des Zwischentrakts beim Schulheim Chur wird genehmigt. Der Trägerschaft wird ein kantonaler Baubeitrag von maximal 487'280 Franken zugesichert.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 1'430'000 Franken für den Bau und die Sanierung des folgenden Strassenabschnitts bewilligt:
- Rechtsrheinische Oberländerstrasse: Baumeisterarbeiten Valendas – Carpäll
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden