Kommission des Grossen Rates empfiehlt die kantonale Volksinitiative "Weniger Steuern für das Gewerbe" zur Ablehnung
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Die grossrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat die Botschaft der Regierung zur kantonalen Volksinitiative "Weniger Steuern für das Gewerbe" vorberaten. Sie unterstützt die Anträge der Regierung und damit die Ablehnung der Initiative. Ebenso verzichtet die Kommission auf einen Gegenvorschlag. Der Grosse Rat wird das Geschäft in der Oktobersession 2013 behandeln.
Die kantonale Volksinitiative "Weniger Steuern für das Gewerbe" fordert, dass juristische Personen keine Kultussteuer mehr entrichten müssen. Die Regierung beantragt in ihrer Botschaft, die Initiative abzulehnen. Dieser Auffassung ist die Kommission für Wirtschaft und Abgaben einstimmig gefolgt. Die Vorberatungskommission sieht eine nur marginale Entlastung der grossen Mehrheit der juristischen Personen, welcher einschneidende finanzielle Einbussen bei den Landeskirchen gegenüberstehen. So hätte eine Abschaffung der Kultussteuer zur Folge, dass bei der reformierten Landeskirche rund ein Drittel der Einnahmen wegfielen, bei der katholischen Landeskirche wären es gar über 90 Prozent der Einnahmen. Damit wäre ein grosser Teil der kirchlichen Angebote, welcher sich ausserhalb des Kultusbereichs befindet, nicht mehr finanzierbar. Es handelt sich dabei um soziale, karitative und kulturelle Angebote und Leistungen, welche die beiden Landeskirchen für die Bündner Bevölkerung erbringen. Für die Kommission überwiegen diese Leistungen das Interesse an der Aufhebung der Kultussteuer, von welcher im Übrigen nicht das gesamte Gewerbe, wie dies der Titel der Initiative suggeriert, sondern nur die juristischen Personen (AG, GmbH etc.), profitieren würden. Die Mehrheit der Gewerbetreibenden sind Selbständigerwerbende in Form von Einzel- oder einer Personenunternehmung, sie sind somit von der Initiative nicht betroffen. Die Kommission rügt denn in diesem Zusammenhang auch, dass der von den Initianten gewählte Titel und der Initiativtext nicht die gewünschte Klarheit aufweisen. Die Kommission hat aber aufgrund des bereits fortgeschrittenen Stadiums des Verfahrens und dem Grundsatz "Im Zweifel für die Initiative" folgend, darauf verzichtet, dem Grossen Rat einen Antrag auf Ungültigkeit der Initiative zu stellen. Sie ist aber der Meinung, dass in Zukunft von Initiantinnen und Initianten klarere und unmissverständlichere Initiativen in Bezug auf Titel und Inhalt gefordert werden müssen.
Die Kommission konnte sich zudem davon überzeugen, dass auf einen Gegenvorschlag zu verzichten ist. Alternativen wie eine Mandatssteuer, Zweckbindungen oder Leistungsvereinbarungen hätten gegenüber dem heutigen System wesentliche Nachteile, wären sehr aufwendig und innert der für die Behandlung einer Initiative vorgegebenen Frist erst gar nicht realisierbar.
Der Grosse Rat wird die Initiative in der Oktobersession 2013 behandeln.
Auskunftsperson:
Kommissionsvizepräsident Peter Engler, Tel. 079 468 18 52
Gremium: Kommission für Wirtschaft und Abgaben
Quelle: dt Kommission für Wirtschaft und Abgaben
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