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Die Regierung schafft an ihrer jüngsten Sitzung ein weiteres Angebot für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden und Flüchtlingen. Weiter nimmt sie Stellung zum einem offenen Brief zum Thema Luftverschmutzung im Unteren Misox und gibt die Teilrevision des Brandschutzgesetzes für die Vernehmlassung frei.

Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden und Flüchtlingen
Die Regierung schafft ein weiteres Angebot für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden und Flüchtlingen. Sie genehmigt den Leistungsauftrag zwischen dem Kanton Graubünden und dem Verein Casa Depuoz, Trun. Im Wohnhaus "Albertushof" des Klosters Ilanz sollen zwölf Jugendliche betreut werden. Eine Ausweitung auf 16 Personen ist möglich. Im Angebot des Vereins Casa Depuoz werden in der Regel Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr betreut. Im Hinblick auf eine selbstständige und wirtschaftlich unabhängige Lebensgestaltung können diese Personen auch über ihre Volljährigkeit hinaus von diesem Angebot profitieren.
Bereits im September 2015 hat der Kanton einen analogen Leistungsauftrag mit der Stiftung "Gott hilft" zur Führung eines Wohn- und Betreuungsangebotes abgeschlossen.
Die Entwicklung der Anzahl Asylsuchender lässt erwarten, dass die Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden und Flüchtlinge in den nächsten Monaten weiter ansteigen dürfe. Damit diese rasch aus den Asylstrukturen umplatziert werden können, ist ein zügiger Abschluss von Leistungsaufträgen an Dritte zur Unterbringung und Betreuung wichtig.

Antwort auf den offenen Brief zum Thema Luftverschmutzung im Unteren Misox
Die Regierung nimmt Stellung zum offenen Brief von Frau Nicoletta Noi vom 29. Dezember 2015 zum Thema Luftverschmutzung im Unteren Misox. Die Luftbelastung war im vergangenen Dezember in San Vittore sehr hoch und der Tagesmittel-Grenzwert für Feinstaub der Luftreinhalte-Verordnung wurde an 29 Tagen überschritten.
In ihrer Antwort hält die Regierung fest, dass die Situation im Unteren Misox nicht neu ist. Die vor allem im Winter hohen Feinstaubwerte waren bereits Gegenstand verschiedener lufthygienischer Untersuchungen zur Bestimmung der Quellen des Feinstaubs im Unteren Misox. Sämtliche durchgeführten Untersuchungen zeigen übereinstimmend, dass die Biomasseverbrennung (Holzfeuerungen) die Hauptursache der hohen Feinstaub-Belastung im Winter ist. Bereits im Jahr 2014 verabschiedete die Regierung eine entsprechende Konzeptstudie für einen regionalen Massnahmenplan zur Bekämpfung der Feinstaub-Belastung im Unteren Misox. Die festgelegten Massnahmen wurden in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden erarbeitet. Der Massnahmenplan Unteres Misox wird aktuell vom Amt für Natur und Umwelt (ANU) in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, der Bevölkerung und den Schulbehörden ausgearbeitet und ist teilweise bereits umgesetzt worden.

Antwort der Regierung

Kanton erwirbt Neumühle-Areal in Chur
Der Kanton Graubünden hat die Neumühle AG mit Sitz in Chur erworben. Die Neumühle AG ist eine reine Immobiliengesellschaft, welche das Areal Neumühle an der Ecke Wiesentalstrasse und Gürtelstrasse in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof Chur besitzt. Der Kanton ist heute mit dem Amt für Natur und Umwelt und dem Sozialamt Hauptmieter der bestehenden Bauten. Zudem betreiben die Psychiatrischen Dienste Graubünden auf dem Areal ein Ambulatorium für drogenabhängige Menschen.
Das gut erschlossene sowie zentral gelegene Grundstück mit einer Fläche von rund 8500 Quadratmetern befindet sich in der Gemischten Zone. Es ist vielfältig nutzbar und eignet sich als Standort namentlich für die Verwaltung oder allenfalls für die kantonalen Anstalten.
Der Kanton wird die Räumlichkeiten bis zum Bezug des Verwaltungszentrums Sinergia vorwiegend selber nutzen. Auch die bestehenden Mietverhältnisse mit Dritten werden weitergeführt. Die Aktiengesellschaft wird liquidiert und die Liegenschaft anschliessend in das Immobilienportfolio des Kantons als vorsorglicher Landerwerb integriert.

Brandschutz wird den Bedürfnissen der Gesetzesanwendung und der Rechtsprechung angepasst

Die Regierung gibt die Teilrevision des Gesetzes über den vorbeugenden Brandschutz und die Feuerwehr im Kanton Graubünden (Brandschutzgesetz) für die Vernehmlassung frei. Grund für die Teilrevision des Brandschutzgesetzes ist unter anderem die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts. So muss die Bestimmung über die Zulassung der Kaminfegermeister an die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts angepasst werden. Weiter wird eine Rechtsrundlage geschaffen, um Betriebsbeiträge der Gebäudeversicherung Graubünden (GVG) an die Gemeinden zur Sicherung der Qualität und des Unterhalts der Löschwasserversorgungsanlagen zu gewähren. Die Löschwasserversorgungsanlagen sind heute praktisch in allen Gemeinden erstellt und in einem guten Zustand. Es gilt nun dafür zu sorgen, dass die Löschwasserversorgungsanlagen so unterhalten werden, dass sie dauernd den qualitativen Anforderungen der einschlägigen fachlichen Richtlinien entsprechen.
Weiter wird die Gelegenheit genutzt, um die einschlägigen Bestimmungen an die revidierte eidgenössische Sprengstoffgesetzgebung anzupassen. Der Vernehmlassungsentwurf sieht vor, dass die Gebäudeversicherung die Durchführung einer Veranstaltung mit besonderem Gefährdungspotential untersagen oder deren Durchführung abbrechen kann, wenn ein brandschutztechnischer Mangel an einem Gebäude oder einer Anlage nicht vor Beginn der Veranstaltung beziehungsweise umgehend nach deren Abmahnung behoben wird.
Die Vernehmlassung läuft bis zum 30. April 2016.

Vernehmlassungsunterlagen: www.gr.ch (Laufende Vernehmlassungen/DJSG)

290 Ferienwohnungskontingente für den Kanton Graubünden
Der Kanton Graubünden erhält für das Jahr 2016 vom Bund 290 Kontingente für den Erwerb von Ferienwohnungen durch Personen aus dem Ausland. Die Bündner Regierung verzichtet auf eine entsprechende Regelung der Kontingentszuteilung für das Jahr 2016. Dies weil die dem Kanton zugeteilten Kontingente seit Jahren nicht mehr ausgeschöpft wurden und sich diesbezüglich auch wegen der zwischenzeitlich in Kraft getretenen Zweitwohnungsgesetzgebung keine Änderung abzeichnet.

Ausschluss aus dem kantonalen Strassennetz
Die alte Engadinerstrasse, Abschnitt Scuol – Nairs, wird per 1. März 2016 aus dem kantonalen Strassennetz ausgeschlossen und an die Gemeinde Scuol zu Eigentum und Unterhalt abgetreten.
Im Jahr 1997 genehmigte die Regierung eine Korrektion der Engadinerstrasse auf der Teilstrecke Nairs – Scuol West. Gemäss diesem Beschluss sollte die alte Kantonsstrasse nach Realisierung der Strassenkorrektion an die Gemeinde Scuol abgetreten und als Reit-, Schlittel- und Radweg neu gestaltet werden. Weil die alte Engadinerstrasse jedoch zwischenzeitlich als Zufahrt für den Bau der Innbrücke Vulpera genutzt wurde, verblieb sie vorläufig im Eigentum des Kantons.
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Alte Engadinerstrasse, Abschnitt Scuol – Nairs


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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