Der Kanton hat das Baugesuch für ein neues Verwaltungszentrum in Chur West eingereicht. Als Folge der von der Stadt im Areal- und Quartierplanverfahren aufgenommenen Tiefgaragenpflicht müssen im Projekt die Parkplätze bereits in der ersten Bauetappe mehrheitlich unterirdisch angeordnet werden. Diese neue Vorschrift führt in Etappe 1 zu Mehraufwendungen von rund 3.5 Millionen Franken.
In der Oktobersession 2011 genehmigte der Grosse Rat die Etappe 1 für den Neubau eines kantonalen Verwaltungszentrums mit rund 400 Arbeitsplätzen am Standort Chur und gewährte auf Basis einer Testplanung einen Verpflichtungskredit von brutto 69 Millionen Franken. In der Abstimmung vom 11. März 2012 stimmte die Mehrheit der Bündner Stimmberechtigten der "Sinergia"-Vorlage zu. Das Testprojekt sah dabei im Einklang mit der städtischen Baugesetzgebung eine mehrheitlich oberirdische Parkierungslösung vor. Auf dieser Basis wurde in der Folge ein öffentlicher Planungswettbewerb durchgeführt und das Siegerprojekt des Architekturbüros Jüngling und Hagmann, Chur, weiterentwickelt.
Arealplanverfahren für Chur West beeinflusst Quartierplan "Sinergia"
Im Dezember 2014 beschloss der Churer Stadtrat aufgrund der grossen Nachfrage nach weiteren Hochhausprojekten im Gebiet Chur West die Einleitung eines Arealplanverfahrens. Gemäss den Arealplanbestimmungen soll dabei der ruhende Verkehr zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität unterirdisch verlegt werden. Oberirdisch dürfen nur noch Besucher- und Taxiparkplätze angeboten werden. Der vom Stadtrat an der jüngsten Sitzung vom 17. Mai 2016 erlassene Quartierplan für "Sinergia" berücksichtigt dieses städtebauliche Anliegen und sieht deshalb neu ebenfalls eine Tiefgaragenpflicht vor. Gleichzeitig mit dem Erlass des Quartierplans hat der Stadtrat zwei eingegangene Einsprachen abgewiesen.
Grössere Tiefgarage in Etappe 1 bedingt Projektanpassung
Die unterirdische Anordnung der Parkplätze bedingte eine teilweise Überarbeitung des aus einem Wettbewerbsverfahren hervorgegangenen Bauprojekts. Entgegen der ursprünglichen Planung mit 42 unterirdischen Parkplätzen müssen nun von den 150 Autoabstellplätzen insgesamt 105 Parkplätze im Rahmen der ersten Etappe unterirdisch erstellt werden.
Nach Prüfung von verschiedenen Umsetzungsvarianten konnte durch das Generalplanerteam eine Lösung gefunden werden, welche das bestehende Projekt nicht zu stark beeinträchtigt und den Planungs- sowie Bauablauf nicht wesentlich verzögert. Die letztlich im Bauprojekt aufgenommene Tiefgarage ist eine volumetrisch kompakte und funktionell-betrieblich einfach organisierte Einstellhalle mit der gesamten unterirdischen Garage im zweiten Untergeschoss. Die hierfür veranschlagten Mehraufwendungen belaufen sich auf 3.5 Millionen Franken.
Mehraufwendungen für Einstellhalle sind finanzrechtlich abgedeckt
Mit dem vom Bündner Stimmvolk gewährten Verpflichtungskredit von 69 Millionen Franken können die Mehrkosten für die vergrösserte Tiefgarage im Umfang von rund 3.5 Millionen Franken aus heutiger Sicht nicht abgedeckt werden. Gemäss einem externen Rechtsgutachten handelt es sich bei diesen Mehraufwendungen um nicht vorhersehbare, gesetzlich vorgeschriebene Mehrausgaben. Im Zeitpunkt der Genehmigung des Verpflichtungskredits durch die Bündner Stimmberechtigten am 11. März 2012 hat eine Tiefgaragenpflicht weder bestanden noch war deren Einführung vorhersehbar. Sie ist im Verlaufe des Jahres 2015 durch die Stadt Chur als zuständige Baubehörde gesetzlich neu erlassen worden. Diese Mehrausgaben sind daher gemäss kantonaler Finanzhaushaltsgesetzgebung, weil nicht vorhersehbar, zusatzkreditbefreit und werden vom Grossen Rat im Rahmen des Budgets beschlossen.
Unabhängig von der finanzrechtlichen Qualifikation der Mehrausgaben wird das Hochbauamt wie bei allen Bauvorhaben des Kantons mögliche Sparpotentiale im Rahmen des weiteren Projektverlaufs prüfen und diese nach Möglichkeit umsetzen.
Kanton und Stadt Chur streben zeitnahen Baubeginn an
Die im Baugesuch vorgesehene Lösung für die Anordnung der Parkflächen wurde in den vergangenen Monaten im ständigen Dialog zwischen den kantonalen und städtischen Behörden entwickelt. Dank der von der Stadt Chur in Aussicht gestellten beförderlichen Behandlung des bereits vorgeprüften Baugesuchs kann - vorbehältlich allfälliger Rechtsmittelverfahren - mit der Erteilung der Baubewilligung noch vor den Sommerferien gerechnet werden. In diesem Fall wären die ersten Arbeitsausschreibungen dieses regionalwirtschaftlich wichtigen Bauvorhabens noch in diesem Jahr möglich. Der Baubeginn könnte im Frühjahr 2017 erfolgen.
Auskunftsperson:
Regierungsrat Dr. Mario Cavigelli, Vorsteher Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement, Tel. 081 257 36 01, E-Mail:
Mario.Cavigelli@bvfd.gr.ch
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden