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Der Kanton Graubünden schliesst in Zusammenarbeit mit der Regiun Engiadina Bassa/Val Müstair (EBVM) mit weiteren in die WEKO-Untersuchungen involvierten Bauunternehmen Vergleichsvereinbarungen ab. Mit einer Zahlung von insgesamt zwischen eineinhalb und zwei Millionen Franken bereinigen verschiedene Engadiner Bauunternehmen die vergabe- und zivilrechtliche Situation gegenüber dem Kanton und den Engadiner Gemeinden. Der Kanton hebt deshalb eine Vergabesperre auf.

Die Eidgenössische Wettbewerbskommission (WEKO) hat im vergangenen Jahr insgesamt zehn Untersuchungen betreffend den Baubereich im Kanton Graubünden abgeschlossen. Dabei hat sie verschiedene Kartellrechtsverstösse im Zeitraum 2004 bis 2012 durch die involvierten Bauunternehmen festgestellt und sanktioniert. Im Zuge der rechtlichen Aufarbeitung dieser Untersuchungen konnte der Kanton im Sommer 2019 mit neun Strassenbauunternehmen Vergleiche mit einer Ausgleichssumme von rund sechs Millionen Franken für den Kanton und die Gemeinden aushandeln. In den Vergleichen haben sich die Unternehmen nebst der Zahlung einer Vergleichssumme auch zur Einführung eines sogenannten Kartellrechts-Compliance-Programms verpflichtet. Mit einem Compliance-Programm nimmt ein Unternehmen seine Verantwortung zu einem rechtskonformen Verhalten für sich und seine Mitarbeitenden wahr.

Vergleiche mit Strassenbauunternehmen von den Gemeinden akzeptiert

Alle 82 betroffenen Gemeinden haben sich mit den im Sommer 2019 vom Kanton erfolgreich abgeschlossenen Vergleichsvereinbarungen mit den neun Strassenbauunternehmen einverstanden erklärt. Für die Gemeinden resultiert daraus eine Ausgleichssumme von total 1,5 Millionen Franken. Mit der Unterzeichnung der Anschlusserklärung verzichten die Gemeinden wie der Kanton auf die Ergreifung vergabe- und zivilrechtlicher Schritte gegenüber den neun Unternehmen.

Vergleichsgespräche mit den Engadiner Baumeistern abgeschlossen

Die Regierung hat nach dem Abschluss der Vergleiche mit den neun Strassenbauunternehmen angekündigt, Vergleichsgespräche auch den weiteren in WEKO-Verfahren involvierten Unternehmen, insbesondere den Engadiner Baumeistern, zu offerieren. Die WEKO hatte gegenüber diesen Unternehmen in verschiedenen Untersuchungen für den Zeitraum 2004 bis 2012 wettbewerbswidrige Verhaltensweisen festgestellt und dabei in der Untersuchung "Engadin I" eine Sanktion von insgesamt rund sieben Millionen Franken ausgesprochen. Gegen diese Sanktionsverfügung der WEKO hat ein Teil der betroffenen Unternehmen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Die Beschwerden sind derzeit noch hängig, weshalb die Sanktionsverfügung gegenüber den beschwerdeführenden Unternehmen nicht rechtskräftig ist.

Die in der Folge aufgenommenen Vergleichsverhandlungen mit den Engadiner Bauunternehmen, bei welchen gemäss heutigem Kenntnisstand vom Vorwurf der Kartellrechtsverletzung auch Kantonsprojekte betroffen sind, konnten vor Kurzem erfolgreich abgeschlossen werden. Es liegen einvernehmliche Vergleichslösungen neu auch mit folgenden Unternehmen vor (in alphabetischer Reihenfolge): Bezzola Denoth, Foffa Conrad, Lazzarini, Scandella Bau, Zeblas Bau. Nebst der Bezahlung einer Vergleichssumme von insgesamt zwischen eineinhalb und zwei Millionen Franken an Kanton und Gemeinden haben sich diese Unternehmen wie die Strassenbauunternehmen zur Einführung eines Compliance-Programms verpflichtet. Der Kanton wird im Gegenzug auf vergabe- und zivilrechtliche Schritte gegen diese Unternehmen verzichten. Zudem hat er eine im Jahr 2018 als Folge der WEKO-Untersuchungen ausgesprochene Vergabesperre gegen eines der betroffenen Unternehmen aufgehoben.

Einbezug der Regiun Engiadina Bassa/Val Müstair

An den Verhandlungsgesprächen mit den Engadiner Baumeistern nahmen zur Interessenswahrung der Region auch Vertreter der Regiun Engiadina Bassa/Val Müstair (EBVM) teil. Der Region beziehungsweise den einzelnen Gemeinden bietet sich nun die Möglichkeit, sich den Vergleichen anzuschliessen. Die Präsidentenkonferenz der Regiun EBVM hat anlässlich einer Sondersitzung vom 4. März 2020 von den Vergleichsergebnissen Kenntnis genommen und empfiehlt den jeweiligen Gemeinden, sich mittels Unterzeichnung einer Annahmeerklärung den Vergleichen anzuschliessen. Nebst der Einführung eines Compliance-Programms durch die Unternehmen wird mit einer allfälligen Anschlusserklärung - wie beim Kanton - die Vergleichszahlung der Engadiner Bauunternehmen an die Engadiner Gemeinden und, im Gegenzug, der Verzicht dieser Gemeinden auf die Ergreifung vergabe- und zivilrechtlicher Schritte ausgelöst.

Ausserdem konnte die Regiun EBVM mit der ebenfalls in die WEKO-Verfahren involvierten Koch AG Ramosch eine vergleichsweise Einigung finden. Die Präsidentenkonferenz der Regiun EBVM hat von diesem Verhandlungsergebnis ebenfalls zustimmend Kenntnis genommen.

Für die Engadiner Gemeinden resultiert aus den Vergleichen gesamthaft eine Vergleichssumme von rund einer halben Million Franken.

Vergleichsverfahren mit Signalwirkung

Mit den Vergleichen können jahrelange und aufwändige Verfahren verhindert werden. Durch Zahlungen von insgesamt rund acht Millionen Franken haben die neun Strassenbauunternehmen und die Engadiner Baumeister einen substanziellen vermögenswerten Ausgleich geleistet. Zusammen mit der zwischenzeitlich bereits erfolgten Einführung von Compliance-Programmen und Wohlverhaltenserklärungen gegenüber dem Kanton und den Gemeinden werden damit wichtige Voraussetzungen für einen funktionierenden, fairen Wettbewerb bei Beschaffungen von Bauleistungen und die Grundlage für neues Vertrauen in der Zukunft geschaffen. Der Kanton hat mit seinem Vorgehen deutlich gemacht, dass er keine Kartellabsprachen akzeptiert.

Keine Toleranz bei Submissionskartellen

Mit zwei Strassenbauunternehmen, welche gemäss WEKO ebenfalls dem Strassenbaukartell angehört und sich den Vergleichen mit den übrigen neun Strassenbauunternehmen nicht angeschlossen hatten, konnte trotz wiederholten Verhandlungsversuchen bis heute keine vergleichsweise Einigung erzielt werden. Die vergabe- und zivilrechtliche Situation bleibt mit diesen Unternehmen somit unbereinigt. Der Kanton hat deshalb gegenüber diesen zwei Strassenbauunternehmen rechtliche Verfahrensschritte ergriffen. Zudem stellt er auch in diesen beiden Fällen wiederum ein Gesuch um Akteneinsicht bei der WEKO. Der Kanton ist bereit, Vergleichsgespräche auch während dieser Verfahren zu führen.


Auskunftspersonen:

- Regierungsrat Dr. Mario Cavigelli, Vorsteher Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement, Tel. 081 257 36 01, E-Mail Mario.Cavigelli@bvfd.gr.ch

- Regionalpräsident Victor Peer, Vorsitzender der Präsidentenkonferenz EBVM, Tel. 081 861 00 66, E-Mail vpeer@valsot.ch


Gremium: Regierung / Präsidentenkonferenz EBVM
Quelle: dt Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement

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