Von der Coronakrise betroffene Bündner Unternehmen können ab sofort subsidiär und in Ergänzung zu den Liquiditätsmassenden des Bundes zusätzliche Bankkredite beantragen, welche durch eine Solidarbürgschaft des Kantons gedeckt sind.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die vom Bund verbürgten Kredite von den Unternehmen rege beansprucht werden. Da die Unternehmenslandschaft im Kanton Graubünden tendenziell klein strukturiert und stark vom Tourismus geprägt ist, stützt der Kanton die bedürftigen Unternehmen in Graubünden mit zusätzlichen Liquiditätshilfen. Die Regierung hat hierzu am 27. März 2020 die Verordnung zur Gewährung von Solidarbürgschaften im Kanton Graubünden infolge des Coronavirus (Kantonale COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung) erlassen.
Die kantonalen Solidarbürgschaften sind beschränkt auf höchstens 15 Prozent des massgebenden jährlichen Umsatzerlöses und auf 5 Millionen Franken im Einzelfall. Zusammen mit den Solidarbürgschaften des Bundes können somit bis zu 25 Prozent des jährlichen Umsatzes in Form von Liquiditätshilfen gewährt werden. Die Kredite sind während der Laufzeit von fünf Jahren vollumfänglich zu amortisieren und werden bis 500 000 Franken zu 0,0 Prozent, darüber zu 0,5 Prozent verzinst.
Kreditantrag bei der Bank einreichen
Ein Unternehmen mit Sitz in Graubünden, welches die Möglichkeiten auf Bundesebene vollumfänglich ausgeschöpft hat und einen zusätzlichen Kredit mit kantonaler Solidarbürgschaft beantragen möchte, kann den Kreditantrag bei einer der teilnehmenden Banken (in der Regel die Hausbank des Unternehmens) einreichen. Die für die Antragstellung notwendigen Informationen und Unterlagen stehen ab sofort auf der Website des Amts für Wirtschaft und Tourismus zur Verfügung.
Die teilnehmenden Banken führen eine Bonitätsprüfung durch und erstellen eine dokumentierte Empfehlung zuhanden des Kantons. Der zusätzliche Liquiditätsbedarf muss nachgewiesen werden und die Kreditvergabe anhand eines Kreditprüfungsverfahrens durch die Bank vertreten werden können. Bei einer positiven Kreditempfehlung geht der Kanton mit der entsprechenden Bank eine Solidarbürgschaft zugunsten des Unternehmens ein. Daraufhin schliesst die Bank mit dem antragsstellenden Unternehmen einen Kreditvertrag ab und erteilt dem Unternehmen die Kreditlimite. Eine vom Kanton bezeichnete Zentralstelle führt laufend Buch über die erteilten Kreditlimiten und kann zwecks Qualitätsprüfung Stichproben durchführen.
Auskunftsperson:
Regierungsrat Marcus Caduff, Vorsteher Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. +41 81 257 23 01, E-Mail Marcus.Caduff@dvs.gr.ch
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei