Anlässlich der Ereignisse rund um AQ haben der Bericht Brunner und der PUK-Bericht verschiedene Handlungsempfehlungen zur Optimierung der Arbeit der Bündner Behörden aufgezeigt (siehe Medienmitteilungen vom 27. November 2019 und 26. November 2019 (PUK-Webseite offline)). Die einzelnen Dienststellen hatten den Auftrag, die Handlungsempfehlungen zu prüfen und falls sinnvoll Optimierungen vorzunehmen. Die Behörden haben sich intensiv mit den Empfehlungen auseinandergesetzt und diese grösstenteils bereits umgesetzt.
Im Mai 2018 beauftragte die Regierung Dr. Andreas Brunner, ehemaliger Leitender Oberstaatsanwalt des Kantons Zürich, als unabhängigen, ausserkantonalen Fachmann mit den administrativen Abklärungen der Ereignisse rund um AQ im Jahre 2017. Im November 2019 haben sowohl Dr. Andreas Brunner wie auch die PUK ihre Erkenntnisse vorgestellt. In beiden Berichten werden Handlungsempfehlungen zur Optimierung der Arbeit der Behörden aufgezeigt. Das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit (DJSG) beauftragte die Verantwortlichen der Kantonspolizei Graubünden, bis zum Frühjahr 2020 ein Analyse- und Massnahmenpapier zu den Handlungsempfehlungen und zu Massnahmen zur Optimierung der Arbeit der Polizei auszuarbeiten. Dieser Bericht wurde fristgerecht erarbeitet und eingereicht. Zudem wurden die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) und das Gesundheitsamt beauftragt, die sie betreffenden Handlungsempfehlungen zu prüfen und allenfalls Optimierungen vorzunehmen.
Polizei setzt sich intensiv mit Berichten auseinander: Aus- und Weiterbildung als zentrale Massnahme wird verstärkt
Die Polizei hat sich detailliert und selbstkritisch mit den Berichten und den Handlungsempfehlungen auseinandergesetzt. Die Analyse zeigt auf, dass diverse Massnahmen schon umgesetzt oder in Umsetzung sind. Diverse Handlungsempfehlungen können direkt über eine verstärkte und koordinierte Aus- und Weiterbildung der Korpsmitglieder angegangen werden. Dazu wurde eine befristete Stelle zur Verstärkung der Wirkungskontrolle Aus- und Weiterbildung geschaffen und auf Anfang 2020 besetzt. Eine Erkenntnis und Sofortmassnahme war, dass man die Dokumentationspflicht präzisierte. Neu wird zur Vollständigkeit auch nachvollziehbar ausgeführt, weshalb die Polizei in einem Fall Handlungen nicht ausführt. Zusätzlich wurden die Kaderrapporte der Abteilungen ausgedehnt. Diese werden auch als zusätzliche Ausbildungsgefässe für die Kader genutzt, beispielsweise zum gegenseitigen Informationsaustausch zu laufenden Fällen. Ergänzend dazu wurde die Komplettierung und umfassende Nutzung des Journals geschult. Somit wurden die interne Kommunikation und der Wissenstransfer verbessert. Eine neue Kommandoorganisation (Reorganisation und Verstärkung der Kantonspolizei auf Kommandoebene) und das laufende Projekt "Weiterentwicklung Postenstruktur" tragen zusätzlich zur Optimierung der Abläufe und Einsätze bei.
Projekt "Bedrohungsmanagement Graubünden" aufgegleist – Verhaltenscodex für Ausstandsregeln entworfen
In den Empfehlungen wurden ein "Bedrohungsmanagement Graubünden" und Ausstandsregeln thematisiert. Ein Grobkonzept "Bedrohungsmanagement" wird aktuell vom DJSG, das den Projektlead hat, erarbeitet. Um alle Mitarbeitenden vom Kanton Graubünden für die Ausstandsregeln in Verfahren zu sensibilisieren und zu schulen, wurde vom Personalamt ein Verhaltenscodex entworfen, welcher der Regierung im Entwurf vorliegt.
KESB haben Empfehlung umgesetzt – Gesundheitsamt plant Weiterbildung für Amtsärzte
Die KESB hat die Empfehlung, dass sämtliche Vorgänge und Informationen schon vor Eröffnung eines Verfahrens dokumentiert werden, bereits umgesetzt. Sie haben hierzu eine Weisung erlassen und ihre Mitarbeitenden entsprechend geschult. Bei den Amtsärzten ist eine Weiterbildung zum Thema "Fürsorgerische Unterbringung" in Vorbereitung. Zudem sind die Richtlinien und das Handbuch dazu in Überarbeitung. Dieses Vorgehen wurde in den Empfehlungen entsprechend vorgeschlagen.
Regierungsrat Peter Peyer prüft Umsetzung der Massnahmen
Die selbstkritische Aufarbeitung der Ereignisse und der Handlungsempfehlungen war gemäss Regierungsrat Peter Peyer für alle Behörden von zentraler Bedeutung und wurde als Chance verstanden. Die Analyse der Kantonspolizei Graubünden zeige auf, dass diese funktioniert und keine zentralen, systemischen Fehler in deren Organisation vorliegen. Das DJSG hat die Analysen und das Vorgehen aller Dienststellen beurteilt und erachtet diese als zielführend. Bis auf Weiteres soll über deren Umsetzung, Zielerreichung und über allfällige Anpassungen regelmässig an Amtsbesprechungen und zusätzlich jährlich in einem Rapportpapier Rechenschaft abgelegt werden.
Departementsinterne Ombudsstelle als niederschwellige Anlaufstelle für Mitarbeitende
Das DJSG wird für die Mitarbeitenden eine departementsinterne Ombudsstelle schaffen. Eine Fachperson oder Fachstelle wird diese versuchsweise für zwei Jahre führen. Mitarbeitende, welche einen Missstand erkennen, sich aber aufgrund von hierarchischen oder persönlichen Umständen nicht direkt an ihre Vorgesetzten wenden können, haben so eine unabhängige Anlaufstelle. Nach der Testphase werden die Erfahrungen ausgewertet und die Weiterführung und Implementierung geprüft.
Auskunftsperson:
Regierungsrat Peter Peyer, Vorsteher Departement Justiz, Sicherheit und Gesundheit,
Tel. +41 81 257 25 01, E-Mail Peter.Peyer@djsg.gr.ch
Gremium: Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit
Quelle: dt Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit