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Die Regierung hat die Botschaft betreffend Anpassung des Wahlsystems des Grossen Rats verabschiedet. Nach einer umfassenden Auslegeordnung und der anschliessend erfolgten Vernehmlassung unterbreitet sie dem Grossen Rat eine Vorlage zur Umsetzung des Wahlsystem-Modells E (gemischtes System). Im Vernehmlassungsbericht betonte die Regierung allerdings, dass sie grundsätzlich das Modell C, ein Doppelproporz-System, favorisiere. Gleichzeitig kündigte sie aber an, dass sie auch ein anderes Wahlsystem-Modell mittragen könnte, wenn sich dafür eine genügend breite Akzeptanz findet. Drei Parteien, welche im Grossen Rat eine Mehrheit bilden, befürworten zusammen mit einer Mehrheit der sich äussernden Gemeinden, das gemischte System.

Mit Urteil vom 29. Juli 2019 hat das Bundesgericht festgestellt, dass das derzeit im Kanton Graubünden für die Wahl des Grossen Rats geltende Majorzverfahren zum grossen Teil, aber nicht in allen Belangen mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen vereinbar ist (BGE 145 I 259). Das Bundesgericht forderte die zuständigen Behörden des Kantons Graubünden auf, im Hinblick auf die nächsten Erneuerungswahlen des Grossen Rats eine verfassungskonforme Wahlordnung zu schaffen. In Reaktion auf das Bundesgerichtsurteil beauftragte der Grosse Rat die Regierung in der Dezembersession 2019, dem Grossen Rat eine Botschaft zur Anpassung des Wahlsystems zu unterbreiten. Dabei formulierte er die Vorgaben, welchen das künftige Wahlsystem zu genügen hat (vgl. Auftrag Claus).

Rege Teilnahme an Vernehmlassung
Die Regierung veranlasste daraufhin eine umfassende Auslegeordnung zu den für Graubünden möglichen Wahlsystem-Modellen. Davon erachtete sie drei Wahlsystem-Modelle als grundsätzlich geeignet: Ein Majorz-System (Modell A), ein Doppelproporz-System (Modell C) und ein gemischtes Modell Majorz/Proporz (Modell E). Von diesen drei Modellen favorisierte die Regierung das Modell C, erklärte aber, auch eines der beiden anderen mittragen zu können, falls sich dafür entsprechende Mehrheiten ergeben sollten.

Gestützt auf diese Auslegeordnung gab die Regierung am 30. März 2020 einen Bericht in die dreimonatige Vernehmlassung. Insgesamt gingen 135 Stellungnahmen von Parteien, Regionen, Gemeinden, Organisationen oder Privatpersonen bis zum Ablauf der Vernehmlassungsfrist ein.

Breite Akzeptanz für gemischtes Wahlsystem
Dabei zeigte sich, dass das Modell A (reiner Majorz) keine genügende Akzeptanz hat. Das Modell C (Doppelproporz-System) erfuhr hingegen zahlenmässig eine starke Unterstützung. Drei Parteien, welche im Grossen Rat eine Mehrheit bilden, lehnen das Modell C allerdings ab. Sie befürworten zusammen mit einer Mehrheit der sich äussernden Gemeinden, ein gemischtes Wahlsystem, das sogenannte Modell E.

Regierung anerkennt realpolitische Gegebenheiten
Die Regierung unterbreitet deshalb dem Grossen Rat eine Vorlage zur Umsetzung des Wahlsystem-Modells E. Vorgeschlagen werden dazu eine Teilrevision der Kantonsverfassung und der Erlass eines Grossratswahlgesetzes. Fremdänderungen erfahren das Grossratsgesetz und das Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Graubünden. In der Verfassung wird das Wahlsystem als Mischsystem im Grundsatz festgelegt, die näheren Einzelheiten werden auf Gesetzesstufe geregelt.

41 Wahlkreise nach Majorz; zwei Wahlkreise nach Proporz
Im neuen Wahlsystem ist der Kanton in 43 Wahlkreise eingeteilt. Davon entsprechen 34 Wahlkreise den bisherigen Kreisen. Die Wahlkreise Ilanz, Rhäzüns, Oberengadin und Davos müssen in neun neue Wahlkreise aufgeteilt, der Kreis Avers in den Wahlkreis Rheinwald integriert werden. In 41 Wahlkreisen soll nach dem Majorzverfahren und in zwei Wahlkreisen (Chur, Fünf Dörfer) nach dem Proporzverfahren gewählt werden. Die Ausgestaltung des Proporzverfahrens richtet sich in weiten Teilen nach dem Verfahren für die Nationalratswahlen. Auf Listenverbindungen soll jedoch wegen der besseren Transparenz für die Wählerschaft verzichtet werden.

Die Beratung der Vorlage im Grossen Rat ist für die Dezembersession 2020 vorgesehen. Die voraussichtlich erforderliche Volksabstimmung ist für den 13. Juni 2021 geplant.


Beilage:
Botschaft


Auskunftsperson:
Regierungspräsident Dr. Christian Rathgeb, Vorsteher Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. +41 81 257 32 01, E-Mail Christian.Rathgeb@dfg.gr.ch (erreichbar ab 14:00 Uhr)


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei

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