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Die Regierung hat die Botschaft zur Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch im Bereich Grundbuch zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Damit soll ein Auftrag des Grossen Rats umgesetzt werden, welcher die Aufhebung einer Limitierung für Grundeigentümerabfragen fordert.

Im Kanton Graubünden sind seit 2015 die Grundeigentümerdaten des Grundbuchs im Internet über das Geodatenportal der GeoGR AG (www.geogr.ch) öffentlich einsehbar. Zum Schutz vor Serienabfragen wurde die Anzahl Abfragen pro Tag auf maximal fünf limitiert.

Aufhebung der Limitierung unter Aufrechterhaltung der Schutzvorgaben
In der Dezembersession 2019 wurde der Auftrag Derungs betreffend Abfrage von Grundeigentümerdaten auf der Geodatendrehscheibe GeoGR der Regierung überwiesen. Die Regierung wurde dadurch beauftragt, im Sinne eines konkreten Bürokratieabbaus die Limitierung der Anzahl Abfragen von Grundbuchdaten aufzuheben.
Mit der Verabschiedung der Botschaft und der Teilrevision wird dieser Auftrag nun umgesetzt. Die Limitierung von fünf Abfragen pro Tag wird gesetzlich gestrichen. Da es jedoch der vom Bundesrecht vorgesehene Schutz vor Serienabfragen verbietet, Grundeigentümerabfragen in unbeschränkter Anzahl zuzulassen, bedarf es einer gewissen Beschränkung. Das Gesetz wird deshalb durch eine Regel ergänzt, wodurch das Auskunftssystem vor Serienabfragen zu schützen ist.

Nutzerspezifische Umsetzungsvariante
In der Botschaft schlägt die Regierung dem Grossen Rat eine zielgruppenspezifische Umsetzungsvariante vor. Neu soll die Anzahl Abfragen von den Nutzerbedürfnissen abhängen. Gelegenheitsnutzende können pro Tag zehn Abfragen tätigen. Diese erfolgen über eine Sicherheitsabfrage (captcha). Für regelmässige Anwenderinnen und Anwender wird die Möglichkeit zur Verfügung gestellt, über eine Authentisierung (zum Beispiel durch Registrierung oder SMS-Code) bis zu 50 Abfragen zu tätigen.
Damit kann dem Anliegen des Grossen Rats nachgekommen werden, ohne den heute funktionierenden freien Zugang zu den Daten des Grundbuchs abzuschaffen.

Beilage:
Botschaft


Auskunftsperson:
Regierungsrat Marcus Caduff, Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. 081 257 23 01, E-Mail Marcus.Caduff@dvs.gr.ch


Gremium: Departement für Volkswirtschaft und Soziales
Quelle: dt Standeskanzlei

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