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Die Regierung nimmt die Machbarkeitsstudie «Bio-Landbau für den Gutsbetrieb der Justizvollzugsanstalt Realta» zur Kenntnis. Auf die Umstellung auf den biologischen Landbau wird derzeit verzichtet, die Nachhaltigkeitsstrategie aber weiter verstärkt. Ausserdem nimmt die kantonale Verwaltung auch dieses Jahr wieder an «bike to work» teil.

Gutsbetrieb der Justizvollzugsanstalt Realta wird derzeit nicht auf Bio-Landbau umgestellt

Die Regierung nimmt die Machbarkeitsstudie «Bio-Landbau für den Gutsbetrieb der Justizvollzugsanstalt Realta» zur Kenntnis.

Die Studie, welche vier verschiedene Szenarien näher prüfte, belegt die jetzt schon sehr umweltschonende Produktionsweise. Gleichzeitig wird aufgezeigt, dass eine Umstellung auf den biologischen Landbau wirtschaftlich zwar interessant, arbeitswirtschaftlich aber kaum zu stemmen wäre. Zudem müsste der Verkehr mit der angegliederten Biogasanlage eingeschränkt werden, insbesondere könnte der Gutsbetrieb nur noch die eigenen in die Anlage eingebrachten Nährstoffe zurücknehmen. Mit Blick auf die Grösse und vor allem die Kernaufgabe des Betriebs als Arbeitsplatz für Männer im offenen Strafvollzug ist eine Erfüllung der Bio-Anforderungen sehr anspruchsvoll. Weiter erfordert die Umsetzung eines Projekts zur Bio-Umstellung personelle Ressourcen, welche unter den heutigen Rahmenbedingungen nicht gegeben sind. Zur weiteren Stärkung der Nachhaltigkeit des Betriebs ist eine Umstellung auf den Bio-Landbau nicht zwingend notwendig. Daher empfiehlt die Studie, die nachhaltige Produktion zu stärken und die Umstellung des Betriebs auf den biologischen Landbau zu einem späteren Zeitpunkt nochmals zu prüfen. Die Regierung beauftragt deshalb das Amt für Justizvollzug, den Gutsbetrieb weiter in Richtung Nachhaltigkeit zu entwickeln.

Die Regierung nimmt die Machbarkeitsstudie «Bio-Landbau für den Gutsbetrieb der Justizvollzugsanstalt Realta» zur Kenntnis.

Kantonale Verwaltung nimmt an Aktion «bike to work 2023» teil

Die kantonale Verwaltung beteiligt sich 2023 erneut an der Aktion «bike to work» von Pro Velo Schweiz. Die Regierung hat das Amt für Natur und Umwelt, das Gesundheitsamt, das Personalamt und das Tiefbauamt als Fachstelle Langsamverkehr mit der Durchführung beauftragt. Im Rahmen der Aktion werden die Mitarbeitenden aufgefordert, als Mitglied eines Viererteams während eines Monats an mindestens der Hälfte der Arbeitstage das Fahrrad für den Arbeitsweg zu benützen.

Seit 2010 hat die kantonale Verwaltung Graubünden jedes Jahr an der Aktion teilgenommen. Die stetige Zunahme der Teilnehmenden und der zurückgelegten Kilometer zeigen, dass das Fahrrad auch bei den kantonalen Mitarbeitenden immer beliebter wird.

Bike to Work

Die kantonale Verwaltung beteiligt sich 2023 erneut an der Aktion «bike to work» von Pro Velo Schweiz.

Gesamtrevision der Ortsplanung in Schmitten genehmigt

Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Schmitten am 28. Mai 2021 beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung, beschliesst aber eine teilweise Rückweisung.

Die von der Gemeinde Schmitten vorgenommenen Bauzonenreduktionen entsprechen grundsätzlich dem Prinzip der Siedlungsentwicklung nach innen, welches das Bundesgesetz über die Raumplanung vorgibt. Allerdings bestehen verschiedene Parzellen am Siedlungsrand, welche die Gemeinde in der Bauzone belassen hat, ohne hierfür eine hinreichend substantiierte Begründung vorzulegen. Daraus ergibt sich die teilweise Rückweisung zur Überarbeitung.

Mit der Teilgenehmigung trägt der Kanton im Hinblick auf allfällige Baubewilligungsverfahren zur Rechtssicherheit bei, da sich die von der Gemeinde zu erlassende Planungszone auf die zurückgewiesenen Flächen beschränkt. Damit wird eine Deblockierung der Situation innerhalb des bestehenden Siedlungskörpers erreicht und die Gemeinde kann die angestrebte Baulandmobilisierung und Innenverdichtung vorantreiben.

Ortsplanungsrevision Schmitten
© Andrea Badrutt Fotografie

Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Schmitten am 28. Mai 2021 beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung, beschliesst aber eine teilweise Rückweisung.

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zuständig: Regierung