Die Regierung nimmt die Machbarkeitsstudie «Bio-Landbau für den Gutsbetrieb der Justizvollzugsanstalt Realta» zur Kenntnis. Auf die Umstellung auf den biologischen Landbau wird derzeit verzichtet, die Nachhaltigkeitsstrategie aber weiter verstärkt. Ausserdem nimmt die kantonale Verwaltung auch dieses Jahr wieder an «bike to work» teil.
Gutsbetrieb der Justizvollzugsanstalt Realta wird derzeit nicht auf Bio-Landbau umgestellt
Die Regierung nimmt die Machbarkeitsstudie «Bio-Landbau für
den Gutsbetrieb der Justizvollzugsanstalt Realta» zur
Kenntnis.
Die Studie, welche vier verschiedene Szenarien näher prüfte,
belegt die jetzt schon sehr umweltschonende Produktionsweise. Gleichzeitig wird
aufgezeigt, dass eine Umstellung auf den biologischen Landbau wirtschaftlich
zwar interessant, arbeitswirtschaftlich aber kaum zu stemmen wäre. Zudem müsste
der Verkehr mit der angegliederten Biogasanlage eingeschränkt werden,
insbesondere könnte der Gutsbetrieb nur noch die eigenen in die Anlage
eingebrachten Nährstoffe zurücknehmen. Mit Blick auf die Grösse und vor allem
die Kernaufgabe des Betriebs als Arbeitsplatz für Männer im offenen
Strafvollzug ist eine Erfüllung der Bio-Anforderungen sehr anspruchsvoll.
Weiter erfordert die Umsetzung eines Projekts zur Bio-Umstellung personelle
Ressourcen, welche unter den heutigen Rahmenbedingungen nicht gegeben sind. Zur
weiteren Stärkung der Nachhaltigkeit des Betriebs ist eine Umstellung auf den
Bio-Landbau nicht zwingend notwendig. Daher empfiehlt die Studie, die
nachhaltige Produktion zu stärken und die Umstellung des Betriebs auf den
biologischen Landbau zu einem späteren Zeitpunkt nochmals zu prüfen. Die
Regierung beauftragt deshalb das Amt für Justizvollzug, den Gutsbetrieb weiter
in Richtung Nachhaltigkeit zu entwickeln.
Die Regierung nimmt die Machbarkeitsstudie «Bio-Landbau für den Gutsbetrieb der Justizvollzugsanstalt Realta» zur Kenntnis.
Kantonale Verwaltung nimmt an Aktion «bike to work 2023» teil
Die kantonale Verwaltung beteiligt sich 2023 erneut an der
Aktion «bike to work» von Pro Velo Schweiz. Die Regierung hat das Amt für Natur
und Umwelt, das Gesundheitsamt, das Personalamt und das Tiefbauamt als Fachstelle
Langsamverkehr mit der Durchführung beauftragt. Im Rahmen der Aktion werden die
Mitarbeitenden aufgefordert, als Mitglied eines Viererteams während eines Monats
an mindestens der Hälfte der Arbeitstage das Fahrrad für den Arbeitsweg zu
benützen.
Seit 2010 hat die kantonale Verwaltung Graubünden jedes Jahr
an der Aktion teilgenommen. Die stetige Zunahme der Teilnehmenden und der
zurückgelegten Kilometer zeigen, dass das Fahrrad auch bei den kantonalen
Mitarbeitenden immer beliebter wird.
Die kantonale Verwaltung beteiligt sich 2023 erneut an der Aktion «bike to work» von Pro Velo Schweiz.
Gesamtrevision der Ortsplanung in Schmitten genehmigt
Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Schmitten am 28. Mai 2021
beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung, beschliesst aber eine teilweise
Rückweisung.
Die von der Gemeinde Schmitten vorgenommenen Bauzonenreduktionen
entsprechen grundsätzlich dem Prinzip der Siedlungsentwicklung nach innen,
welches das Bundesgesetz über die Raumplanung vorgibt. Allerdings bestehen
verschiedene Parzellen am Siedlungsrand, welche die Gemeinde in der Bauzone
belassen hat, ohne hierfür eine hinreichend substantiierte Begründung
vorzulegen. Daraus ergibt sich die teilweise Rückweisung zur Überarbeitung.
Mit der Teilgenehmigung trägt der Kanton im Hinblick auf allfällige Baubewilligungsverfahren zur Rechtssicherheit bei, da sich die von der Gemeinde zu erlassende Planungszone auf die zurückgewiesenen Flächen beschränkt. Damit wird eine Deblockierung der Situation innerhalb des bestehenden Siedlungskörpers erreicht und die Gemeinde kann die angestrebte Baulandmobilisierung und Innenverdichtung vorantreiben.
Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Schmitten am 28. Mai 2021 beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung, beschliesst aber eine teilweise Rückweisung.