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Drohungen und Beschimpfungen haben im Bündner Wahlkampf keinen Platz. Regierungspräsident Peter Peyer ruft dazu auf, den Wahlkampf für die Nationalen Wahlen vom 22. Oktober 2023 respektvoll und fair zu führen. Kandidierende, die bei der Ausübung ihrer politischen Rechte bedroht und beschimpft werden, können bei der Kantonspolizei oder der Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten.

Am 22. Oktober 2023 finden die eidgenössischen Wahlen statt. Die Schweizer Bevölkerung darf frei vom passiven und aktiven Wahlrecht Gebrauch machen. «Diese zentrale Errungenschaft gilt es zu schützen», sagt Regierungspräsident Peter Peyer. Es kommt aber leider immer wieder vor, dass Personen, die für ein politisches Amt kandidieren, bedroht oder beschimpft werden. Das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit hat deshalb die Bündner Parteien angeschrieben, um die Kandidierenden auf ihre Rechte aufmerksam zu machen. Falls diese von inakzeptablen Aktionen wie Drohungen und Beschimpfungen, insbesondere in den sozialen Medien, betroffen sind, können sie Anzeige erstatten.

Im Übrigen gilt, dass Verunglimpfungen oder gar persönliche Angriffe von niemandem einfach hingenommen werden müssen. Es ist möglich, solche Vorfälle bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu melden. «Hassmails, Drohungen in sozialen Medien, Cybermobbing und Ähnliches darf in einer Gesellschaft, die respektvoll mit Menschen umgeht, keinen Raum haben», äussert Peter Peyer.

Auskunftsperson:

Regierungspräsident Peter Peyer, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. +41 81 257 25 01 (erreichbar von 15.00 bis 17.00 Uhr), E‑Mail Peter.Peyer@djsg.gr.ch


zuständig: Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit

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