Die Regierung beantragt dem Grossen Rat im Rahmen des Budgets 2024 eine Reduktion des Steuerfusses für die natürlichen Personen um 5 Prozent. Die steuerliche Entlastung beträgt ab 2025 jährlich gut 32 Millionen Franken. Damit soll ein erster Schritt zur Umsetzung des grossrätlichen Auftrags Hohl betreffend Steuerentlastung von Familien und Fachkräften getan werden. Der zweite Schritt ist mit einer Revision des kantonalen Steuergesetzes im 2025 geplant. Der finanzielle Handlungsspielraum soll damit vollständig genutzt werden.
Der Grosse Rat hat in der Februarsession 2023 den Auftrag Hohl betreffend Steuerentlastung von Familien und Fachkräften überwiesen. Damit sollen die finanzpolitischen Spielräume des Kantons und der Gemeinden gezielt zur weiteren Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen in Graubünden genutzt werden. Die Regierung beabsichtigt diesen Auftrag in zwei Schritten umzusetzen. Mit dem Budget 2024 und damit so zeitnah wie möglich, sollen die Einkommens-, Vermögens- und Quellensteuern des Kantons um 5 Prozent gesenkt werden. Davon profitieren primär die Familien und Erwerbstätigen im Kanton, aber auch Personen in Rente und Zweitwohnungsbesitzende mit Wohnsitz ausserhalb von Graubünden. Die entsprechende Steuerfusssenkung wirkt sich ab 2025 mit jährlich rund 32 Millionen Franken aus. Davon entfallen über 6 Millionen auf die Vermögenssteuern. Die Gemeinden werden durch diese Massnahme nicht betroffen.
Finanzierung der Steuerfusssenkung 2024
Die Steuerausfälle des Kantons sollen über künftige Rechnungsdefizite aus dem frei verfügbaren Eigenkapital finanziert werden und damit zugleich - wie vom Grossen Rat gefordert - den Steuerzahlenden in den letzten Jahren «zu viel bezahlte Gelder zurückgeben». In den letzten Jahren hat der Kanton hohe Ertragsüberschüsse erzielt und dadurch frei verfügbare Reserven von inzwischen 735 Millionen (Dezember 2022) geschaffen. Bis Ende 2024 wird eine Reserve in der Grössenordnung von 850 Millionen erwartet. Davon sollen zur Finanzierung der Steuerfusssenkung über die nächsten 8 Jahre insgesamt 240 Millionen eingesetzt werden. Mit diesen Reserven sollen künftig auch Ausfälle von Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) und Investitionsspitzen aufgrund von Grossprojekten im Gesundheits-, Sozial- und Bildungsbereich gedeckt werden. Zudem soll damit das Startkapital für den Klimafonds zur Umsetzung des Aktionsplans Green Deal und allfällige Notlagen durch Krisenereignisse oder einen Konjunktureinbruch finanziert werden.
Revision des kantonalen Steuergesetzes im 2025 als zweiter Schritt
In Bearbeitung steht der zweite Schritt zur Umsetzung des Auftrags Hohl. Dieser will möglichst gezielt die Familien und Fachkräfte von Einkommenssteuern des Kantons und der Gemeinden entlasten. Dafür ist eine Revision des kantonalen Steuergesetzes erforderlich. Für diese Steuergesetzrevision zugunsten der Familien und Erwerbstätigen sollen jährlich weitere 20 Millionen zulasten des Kantonshaushalts bereitgestellt werden. Ergänzend würde daraus eine zusätzliche Entlastung bei den Gemeindesteuern von schätzungsweise 18 Millionen resultieren. Deshalb beabsichtigt die Regierung im Frühjahr 2024 eine umfassende Vernehmlassung durchzuführen. Die entsprechende Botschaft an den Grossen Rat ist für 2025 und die Inkraftsetzung per 1. Januar 2026 geplant. Sie soll ab dem Steuerjahr 2026 und ab dem Ertragsjahr 2027 Wirkung zeigen.
Konsolidiert ergibt sich bei einer vollständigen Umsetzung des Auftrags Hohl folgendes Bild:
5 %-Steuerfusssenkung Kantonsteuern |
32 Millionen |
Steuergesetz-Revision Kantonssteuern |
20 Millionen |
Steuergesetz-Revision Gemeindesteuern (Ø Steuerfuss ca. 90 %) |
18 Millionen |
Total jährliche Steuerentlastung Kanton und Gemeinden |
70 Millionen |
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Mit diesem Doppelpaket lässt sich eine erhebliche Gesamtwirkung für die natürlichen Personen erreichen. Die Beteiligung der Gemeinden an der Verbesserung der steuerlichen Attraktivität von Graubünden ist wichtig und gerechtfertigt. Die Gemeinden profitieren von den positiven wirtschaftlichen Effekten der Steuerentlastungen gleichermassen wie der Kanton. Von der gesamten Entlastung trägt der Kanton mit 52 Millionen knapp drei Viertel. Auf die Gemeinden entfällt ein Anteil von gut einem Viertel.
Vorteile einer Steuerfusssenkung von 5 Prozent als Erstmassnahme
Eine massvolle Senkung des kantonalen Steuerfusses für die natürlichen Personen um 5 Prozent bietet als erster Schritt zur Umsetzung des überwiesenen Auftrags Hohl entscheidende Vorteile:
- Frühestmögliche Massnahme mit zeitnaher Wirkung;
- «Rückgabe von zu viel bezahlten kantonalen Mitteln» proportional zur bisherigen Steuerbelastung;
- Keine steuerliche Belastung der Gemeinden;
- Für den Kanton finanziell tragbar und für 8 Jahre aus frei verfügbarem Eigenkapital finanzierbar;
- Keine weitere Einschränkung des finanzpolitischen Handlungsspielraums;
- Vertretbare Mitnahmeeffekte unter Beachtung des Hauptziels des Auftrags Hohl, steuerbare Einkommen der Familien und Erwerbstätigen zu entlasten;
- Möglichkeit für kombinierte Umsetzung des Auftrags Hohl mit anschliessender Revision des Steuergesetzes;
- Möglichkeit für insgesamt angemessene Beteiligung der Gemeinden an den Steuerentlastungen;
- Im Gesamtergebnis namhafte steuerliche Entlastung für die natürlichen Personen.
Von einer Steuerfusssenkung um mehr als 5 Prozent wird entschieden abgeraten. Der Auftrag Hohl soll nicht ausschliesslich mittels einer Steuerfusssenkung umgesetzt werden. Der finanzpolitische Handlungsspielraum des Kantons für Steuerentlastungen ist begrenzt. Die Rechnungsüberschüsse in den letzten Jahren sind nicht nachhaltig. Dazu haben im Wesentlichen die drei folgenden Ertragsquellen beigetragen: die hohen Gewinnausschüttungen der SNB (2021 und 2022 je 92 Mio.), hohe Zahlungen aus dem Ressourcenausgleich des Nationalen Finanzausgleichs (NFA; seit 2017 je rund 90 Mio. über dem ab 2026 zu erwartenden Niveau) und rekordhohe Grundstückgewinnsteuern (ca. 40 Mio. über dem langjährigen Durchschnitt). Die Finanzplanung weist für die Jahre 2025 bis 2027 – nicht überraschend – rekordhohe Defizite bis über 150 Millionen aus. Eine höhere Steuerfusssenkung liesse sich nur wenige Jahre halten und auch nur noch teilweise aus frei verfügbarem Eigenkapital finanzieren. Sie liesse damit eine Steuergesetzrevision mit einer gezielten steuerlichen Entlastung der Einkommen der Familien und Erwerbstätigen im Kanton nicht mehr zu.
Auskunftsperson:
Regierungsrat Martin Bühler, Vorsteher Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. +41 81 257 32 01 (erreichbar von 13.30 bis 15.00 Uhr), E‑Mail Martin.Buehler@dfg.gr.ch
zuständig: Regierung