Die Regierung hat zum Thema Sucht eine kantonale Strategie verabschiedet. Die betroffenen Dienststellen koordinieren ihre Aktivitäten von der Prävention bis zum Strafvollzug künftig stärker.
Ziel der kantonalen Strategie Sucht ist es, in der Bevölkerung die physische und psychische Gesundheit über alle Lebensphasen hinweg zu fördern und zu erhalten sowie die Folgen von Sucht für die Betroffenen und ihr Umfeld zu mildern. Bestehende Angebote werden optimiert, Lücken geschlossen, der Zugang zu Hilfsangeboten erleichtert sowie die Koordination und Kooperation unter den relevanten Akteuren gestärkt. Damit kann eine anpassungsfähige und auf den ganzen Kanton abgestimmte Versorgung bereitgestellt werden.
Verstärkte Koordination der Aktivitäten
Die kantonale Strategie Sucht orientiert sich an den Handlungsfeldern der nationalen Strategie Sucht mit den vier Säulen: Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression. Sie wurde im Auftrag der Regierung vom Sozialamt und dem Gesundheitsamt unter Einbezug der relevanten Akteure und Departemente entwickelt.
Der Kanton Graubünden verfügt über ein breites, regionales und den lokalen Bedürfnissen angepasstes Netz an Angeboten der Gesundheitsförderung, Prävention und Suchthilfe. Dabei verteilen sich die Zuständigkeiten im Suchtbereich auf zahlreiche Akteurinnen und Akteure. Für eine effektive und wirksame Suchtpolitik ist entsprechend die Koordination, Vernetzung und Zusammenarbeit der verschiedenen Beteiligten entscheidend. Die kantonale Strategie Sucht bildet in dieser Hinsicht den Handlungs- und Orientierungsrahmen, legt klare Zuständigkeiten innerhalb der kantonalen Verwaltung fest und begünstigt damit die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Suchthilfeangebote in Graubünden.
Bevölkerung für Suchtthematik sensibilisieren
Ein grosser Teil der Bevölkerung konsumiert legale Substanzen wie Alkohol, Tabak oder Medikamente, nutzt das Internet oder nimmt an Glücksspielen teil, ohne sich und andere zu gefährden. Manche Menschen gehen dabei jedoch Risiken ein oder verlieren die Kontrolle über ihren Konsum oder ihr Verhalten. Zudem werden illegale Substanzen (z.B. Cannabis, Heroin oder Kokain) konsumiert. Risikoreich ist auch der Mischkonsum von Substanzen, da sich die Wirkung der Substanzen dabei verändern kann. «Aus solchem Risikoverhalten kann eine Sucht entstehen, die für die Betroffenen und ihre Angehörigen viel Leid mit sich bringt», sagt Regierungspräsident Peter Peyer, Vorsteher des Departementes für Justiz, Sicherheit und Gesundheit. Die Gesundheitskompetenz soll in allen Altersklassen gestärkt werden. Die Massnahmen der Gesundheitsförderung und Suchtprävention zielen auf Familien, die Schule, die Freizeit und den Arbeitsplatz.
«Gerade in kritischen Lebensphasen ist es für Betroffene wichtig, dass Sucht- und Risikoverhalten vom sozialen Umfeld erkannt wird. Professionelle Anlaufstellen bieten Unterstützung und helfen vorzubeugen», sagt Regierungsrat Marcus Caduff, Vorsteher des Departementes für Volkswirtschaft und Soziales.
Gemäss einer vom Bundesamt für Gesundheit in Auftrag gegebenen Studie betragen die gesellschaftlichen Kosten von Sucht in der Schweiz 7,7 Milliarden Franken pro Jahr. Jeder siebte Todesfall in der Schweiz hat mit Rauchen zu tun, hinter jeder sechsten psychiatrischen Diagnose steht ein Alkoholproblem und bei der Hälfte aller Straftaten ist Alkohol im Spiel.
Suchtformen und deren Ausprägungen verändern sich laufend. Ebenso ändert sich die gesellschaftliche Wahrnehmung der Suchtproblematik. Nebst den gängigen Suchtmitteln wie illegalen Drogen, Alkohol und Tabak rücken heute zunehmend auch Suchtformen wie Geldspielsucht oder exzessive Internetnutzung in den Fokus des öffentlichen Interesses.
Weitere Informationen:
Auskunftspersonen:
- Regierungspräsident Peter Peyer, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, E‑Mail Peter.Peyer@djsg.gr.ch
- Regierungsrat Marcus Caduff, Vorsteher Departement für Volkswirtschaft und Soziales, E‑Mail Marcus.Caduff@dvs.gr.ch
Beide Auskunftspersonen stehen heute ausserdem im Rahmen des monatlichen Medientreffens der Regierung von 11.00 bis 11.30 Uhr für Auskünfte zur Verfügung.
zuständig: Regierung