Die Regierung lehnt die vom Bund angestrebte Reduktion der Radio- und Fernsehabgabe ab. Ausserdem revidiert sie den Sachplan Velo und gibt grünes Licht für ein Projekt zur Risikominimierung von Murgängen im Eulentobel in Chur.
SRG-Initiative gefährdet vielfältige Medienlandschaft
Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage
des Eidgenössischen
Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) betreffend
Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV). Die Teilrevision
der RTVV erfolgt mit Bezug zur Eidgenössischen Volksinitiative «200 Franken
sind genug! (SRG-Initiative)». Der Bundesrat lehnt diese Initiative ohne
Gegenvorschlag ab. Er teilt aber ihr Anliegen, die Haushalte und Unternehmen
finanziell zu entlasten. Daher will der Bundesrat die Radio- und Fernsehabgabe für
Haushalte schrittweise auf 300 Franken senken und einen Teil der Unternehmen
von der Abgabepflicht befreien.
Die Bündner Regierung begrüsst es, dass der Bundesrat die SRG-Initiative
ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung
empfiehlt. Nicht als zielführend erachtet sie jedoch die vom Bundesrat vorgeschlagene
schrittweise Senkung der Haushaltsabgabe von 335 auf 300 Franken bis zum Jahr 2029 und den Wegfall der Unternehmensabgabe für Unternehmen mit einem
jährlichen Gesamtumsatz von weniger als 1,2 Millionen Franken im Jahr 2027. Die
SRG-Gebühren wurden bereits seit 2018 von 451 auf 335 Franken gesenkt und es
wurden zwischenzeitlich weitreichende Sparmassnahmen umgesetzt. Ausserdem
stellen 35 Franken weniger pro Jahr keine spürbare oder einschneidende Entlastung
für Haushalte dar. Gleiches gilt für Unternehmen mit einem Umsatz von 0,5 bis
1,2 Millionen Franken, die gemäss Vernehmlassungsvorlage jährlich um 160 bis
235 Franken entlastet werden sollen.
Die vorgeschlagenen Änderungen der RTVV hätten ausserdem erhebliche,
nachteilige Auswirkungen auf den Service public – insbesondere in Graubünden. Durch
die regionalen Berichterstattungen und das Angebot der SRG in den vier
Landessprachen profitieren alle Bürgerinnen und Bürger von einer unabhängigen
und vielfältigen Medienlandschaft. Diese Vielfalt wäre bei einer Kürzung der
Mittel ernsthaft gefährdet.
Vernehmlassung zur Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung
Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) betreffend Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV).
Revision des Sachplans Velo des Kantons Graubünden genehmigt
Die Regierung genehmigt die Revision des Sachplans Velo des Kantons
Graubünden vom Januar 2024.
Die Projektierung, der Bau und der Unterhalt von
Radweganlagen ist Aufgabe der Gemeinden. Im Dezember 2021 hatte der Grosse Rat
einen Auftrag
mit den von der Regierung beantragten Änderungen überwiesen. Damit wurde der
Kanton beauftragt, die Federführung bei der Planung des kantonalen Velonetzes
Alltagsverkehr und – im Auftrag der Gemeinden – auch bei dessen Projektierung
und Bau zu übernehmen. Zudem sollte eine neue Kostenregelung für das Velonetz
Alltagsverkehr eingeführt werden. Der überwiesene Auftrag hatte eine
Teilrevision der Strassenverordnung zur Folge. Zudem musste der Textteil des
Sachplans Velo angepasst werden.
Im Sachplan Velo wird das kantonale Velonetz definiert,
unterteilt in die Netze des Alltags- und des Freizeitverkehrs. Aufnahme in das
kantonale Velonetz finden jene Verbindungen und Routen, denen kantonales
Interesse (Ergänzungsnetz) oder gar überwiegendes kantonales Interesse
(Grundnetz) zukommt. Entscheidende Faktoren für diese Zuteilung sind das
berechnete Velopotential (für die primär im Alltag genutzten Verbindungen)
beziehungsweise die Kategorisierung nach SchweizMobil (für das kantonale
Velonetz Freizeitverkehr).
Neu wird unter anderem festgehalten, wie sich der Kanton bei
der Planung des kantonalen Velonetzes Alltagsverkehr engagiert. Zudem wird aufgezeigt, wie der Kanton die Gemeinden –
in deren Auftrag – bei der Projektierung und beim Bau des kantonalen Velonetzes
Alltagsverkehr unterstützt.
Sachplan
Velo Kanton Graubünden
© Peter Stirnimann
Die Regierung genehmigt die Revision des Sachplans Velo des Kantons Graubünden vom Januar 2024.
Grünes Licht für Projekt «Geschiebesammler Eulentobel» in Chur
Die Regierung genehmigt das Projekt «Geschiebesammler
Eulentobel» der Stadt Chur und spricht dazu einen Kantonsbeitrag von höchstens
446 750 Franken.
Im Eulentobel in Chur führte im August 2016 ein
Starkregenereignis, bei dem in einer Stunde mehr als 50 Millimeter Niederschlag
gefallen sind, zu einem Murgang beziehungsweise einem stark geschiebeführenden
Abfluss. Das Wasser floss in die untenliegenden Grundstücke und überflutete
Garagen und Keller. Die Zielsetzung des nun vorliegenden Projekts besteht denn
auch darin, den Schutz des Siedlungsgebiets sicherzustellen. Hierfür soll das
Gebiet durch einen Geschiebesammler gesichert werden. Mit der Umsetzung dieses
Projekts können die bestehenden Risiken erheblich reduziert werden. Die
Ausführung des Projekts erfolgt in zwei Bauetappen und ist mit 595 000 Franken
veranschlagt. Als
Projektabschluss ist das Jahr 2024 vorgesehen.
Die Regierung genehmigt das Projekt «Geschiebesammler Eulentobel» der Stadt Chur und spricht dazu einen Kantonsbeitrag von höchstens 446 750 Franken.