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Die Regierung lehnt die vom Bund angestrebte Reduktion der Radio- und Fernsehabgabe ab. Ausserdem revidiert sie den Sachplan Velo und gibt grünes Licht für ein Projekt zur Risikominimierung von Murgängen im Eulentobel in Chur.

SRG-Initiative gefährdet vielfältige Medienlandschaft

Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) betreffend Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV). Die Teilrevision der RTVV erfolgt mit Bezug zur Eidgenössischen Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)». Der Bundesrat lehnt diese Initiative ohne Gegenvorschlag ab. Er teilt aber ihr Anliegen, die Haushalte und Unternehmen finanziell zu entlasten. Daher will der Bundesrat die Radio- und Fernsehabgabe für Haushalte schrittweise auf 300 Franken senken und einen Teil der Unternehmen von der Abgabepflicht befreien.

Die Bündner Regierung begrüsst es, dass der Bundesrat die SRG-Initiative ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung empfiehlt. Nicht als zielführend erachtet sie jedoch die vom Bundesrat vorgeschlagene schrittweise Senkung der Haushaltsabgabe von 335 auf 300 Franken bis zum Jahr 2029 und den Wegfall der Unternehmensabgabe für Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtumsatz von weniger als 1,2 Millionen Franken im Jahr 2027. Die SRG-Gebühren wurden bereits seit 2018 von 451 auf 335 Franken gesenkt und es wurden zwischenzeitlich weitreichende Sparmassnahmen umgesetzt. Ausserdem stellen 35 Franken weniger pro Jahr keine spürbare oder einschneidende Entlastung für Haushalte dar. Gleiches gilt für Unternehmen mit einem Umsatz von 0,5 bis 1,2 Millionen Franken, die gemäss Vernehmlassungsvorlage jährlich um 160 bis 235 Franken entlastet werden sollen.

Die vorgeschlagenen Änderungen der RTVV hätten ausserdem erhebliche, nachteilige Auswirkungen auf den Service public – insbesondere in Graubünden. Durch die regionalen Berichterstattungen und das Angebot der SRG in den vier Landessprachen profitieren alle Bürgerinnen und Bürger von einer unabhängigen und vielfältigen Medienlandschaft. Diese Vielfalt wäre bei einer Kürzung der Mittel ernsthaft gefährdet.

Vernehmlassung zur Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung 

Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) betreffend Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV).

Revision des Sachplans Velo des Kantons Graubünden genehmigt

Die Regierung genehmigt die Revision des Sachplans Velo des Kantons Graubünden vom Januar 2024.

Die Projektierung, der Bau und der Unterhalt von Radweganlagen ist Aufgabe der Gemeinden. Im Dezember 2021 hatte der Grosse Rat einen Auftrag mit den von der Regierung beantragten Änderungen überwiesen. Damit wurde der Kanton beauftragt, die Federführung bei der Planung des kantonalen Velonetzes Alltagsverkehr und – im Auftrag der Gemeinden – auch bei dessen Projektierung und Bau zu übernehmen. Zudem sollte eine neue Kostenregelung für das Velonetz Alltagsverkehr eingeführt werden. Der überwiesene Auftrag hatte eine Teilrevision der Strassenverordnung zur Folge. Zudem musste der Textteil des Sachplans Velo angepasst werden.

Im Sachplan Velo wird das kantonale Velonetz definiert, unterteilt in die Netze des Alltags- und des Freizeitverkehrs. Aufnahme in das kantonale Velonetz finden jene Verbindungen und Routen, denen kantonales Interesse (Ergänzungsnetz) oder gar überwiegendes kantonales Interesse (Grundnetz) zukommt. Entscheidende Faktoren für diese Zuteilung sind das berechnete Velopotential (für die primär im Alltag genutzten Verbindungen) beziehungsweise die Kategorisierung nach SchweizMobil (für das kantonale Velonetz Freizeitverkehr).

Neu wird unter anderem festgehalten, wie sich der Kanton bei der Planung des kantonalen Velonetzes Alltagsverkehr engagiert. Zudem wird aufgezeigt, wie der Kanton die Gemeinden – in deren Auftrag – bei der Projektierung und beim Bau des kantonalen Velonetzes Alltagsverkehr unterstützt.

Sachplan Velo Kanton Graubünden

Foto Sachplan Velo

© Peter Stirnimann

Die Regierung genehmigt die Revision des Sachplans Velo des Kantons Graubünden vom Januar 2024.

Grünes Licht für Projekt «Geschiebesammler Eulentobel» in Chur

Die Regierung genehmigt das Projekt «Geschiebesammler Eulentobel» der Stadt Chur und spricht dazu einen Kantonsbeitrag von höchstens 446 750 Franken.

Im Eulentobel in Chur führte im August 2016 ein Starkregenereignis, bei dem in einer Stunde mehr als 50 Millimeter Niederschlag gefallen sind, zu einem Murgang beziehungsweise einem stark geschiebeführenden Abfluss. Das Wasser floss in die untenliegenden Grundstücke und überflutete Garagen und Keller. Die Zielsetzung des nun vorliegenden Projekts besteht denn auch darin, den Schutz des Siedlungsgebiets sicherzustellen. Hierfür soll das Gebiet durch einen Geschiebesammler gesichert werden. Mit der Umsetzung dieses Projekts können die bestehenden Risiken erheblich reduziert werden. Die Ausführung des Projekts erfolgt in zwei Bauetappen und ist mit 595 000 Franken veranschlagt. Als Projektabschluss ist das Jahr 2024 vorgesehen.

Murgang Eulentobel

Die Regierung genehmigt das Projekt «Geschiebesammler Eulentobel» der Stadt Chur und spricht dazu einen Kantonsbeitrag von höchstens 446 750 Franken.

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zuständig: Regierung