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Das Rettungswesen im Kanton Graubünden soll neu organisiert werden. Die entsprechende Vernehmlassung wurde eröffnet. Die Regierung will das Rettungswesen neu umfassend in einem eigenständigen Gesetz regeln. Mit dem Erlass sollen zudem die Rahmenbedingungen für Ärzteschaft, Spitäler und Rettungsorganisationen angepasst werden. Ziel ist es, dass im Kanton Graubünden jeder Person, die sich in Gefahr befindet, krank oder verunfallt ist, möglichst rasch und optimal Hilfe geleistet wird.

Die öffentlichen Spitäler haben den Auftrag, einen leistungsfähigen, strassengebundenen Rettungsdienst in ihrer Gesundheitsregion bereitzustellen. Die diesbezüglichen Aufgaben der öffentlichen Spitäler werden in dem neuen Gesetz präzisiert. Die Regierung soll den Spitälern auch Vorgaben hinsichtlich der Organisation ihres Rettungsdiensts machen können, wenn dies zur Gewährleistung eines leistungsfähigen Rettungsdiensts erforderlich ist. Neu geregelt wird auch der Einbezug der freipraktizierenden Ärztinnen und Ärzte in den Notfalldienst.

Während die für das Rettungswesen massgebenden Bestimmungen heute auf verschiedene Erlasse verteilt sind, soll das Rettungswesen im Kanton künftig umfassend in einem eigenständigen Gesetz geregelt werden.

Rasche und qualitativ hochstehende Rettung hat im Gebirgskanton besondere Bedeutung
«Einer raschen und qualitativ hochstehenden Rettung kommt im Kanton Graubünden als Gebirgskanton mit 150 Tälern und einer dezentralen Besiedelung eine besondere Bedeutung zu», schreibt die Regierung in dem Bericht zur Vernehmlassung. Die Neuorganisation des Rettungswesens im Kanton Graubünden wurde bereits im Regierungsprogramm 2017-2020 anvisiert.

Vernehmlassungsunterlagen jetzt abrufbar
Die Vernehmlassung dauert vom 1. Mai 2024 bis zum 31. Juli 2024. Die Unterlagen dazu sind auf der Website des Kantons Graubünden abrufbar. Ausserdem können sie beim Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit telefonisch (Tel. +41 81 257 25 13) bestellt werden.

Auskunftsperson:

Regierungsrat Peter Peyer, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. +41 81 257 25 01 (erreichbar von 12.00 bis 14.00 Uhr), E‑Mail Peter.Peyer@djsg.gr.ch


zuständig: Regierung

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