Das Polizeirecht im Kanton Graubünden soll aktualisiert werden. Ziel ist, dass die Kantonspolizei weiterhin effektiv und effizient gegen kriminelle Handlungen vorgehen und diese im besten Fall verhindern kann. Die Regierung hat zwei Teilrevisionen des Polizeigesetzes des Kantons Graubünden zur Vernehmlassung freigegeben.
Mit der ersten Vorlage sollen primär die Rechtsgrundlagen für das Kantonale Bedrohungsmanagement Graubünden (KBM) eingeführt werden. Mithilfe dieses neuen sicherheitspolizeilichen Instruments sollen schwere, zielgerichtete Gewalttaten verhindert werden. Dabei geht es insbesondere auch um häusliche Gewalt, Gewalt gegen Behörden, gewalttätigen Extremismus und Radikalismus und andere Formen schwerer Gewalt.
Frühzeitig deeskalierend wirken
Studien weisen nach, dass Tatpersonen schwerer, zielgerichteter Gewalttaten im Vorfeld vielfach sogenannte Warnsignale zeigen, die für eine Eskalation typisch sind. Mit dem Kantonalen Bedrohungsmanagement soll ein System aufgebaut werden, das die Erkennung derartiger Warnsignale fördert und sicherstellt, damit solche Warnsignale der Kantonspolizei gemeldet werden. Die Kantonspolizei erhält so die Möglichkeit, gewaltbereite Personen frühzeitig zu erkennen. Sie kann das von den Personen ausgehende Risiko zuverlässig einschätzen und durch interdisziplinär abgestimmte Massnahmen entschärfen. Dazu arbeitet die Kantonspolizei eng mit anderen Behörden, Fachpersonen, privaten Organisationen und Privatpersonen zusammen, die mit der gewaltbereiten Person und deren potenziellen Opfern in Kontakt stehen.
Damit dieses sicherheitspolizeiliche Instrument im Kanton Graubünden effektiv und effizient eingesetzt werden kann, müssen die Rechtsgrundlagen zur Datenbearbeitung präzisiert und erweitert werden.
Die Kantonspolizei soll zudem die Möglichkeit erhalten, Orts- und Annäherungs- sowie Kontaktverbote gegenüber gefährdenden Personen auszusprechen, bei denen aufgrund der Umstände anzunehmen ist, dass sie eine Straftat gegen Leib, Leben, die sexuelle Integrität oder die Freiheit begehen oder jemandem nachstellen werden. Mit der Einführung dieser besonderen Massnahmen gegen Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen wird sich der Kanton Graubünden der Mehrheit der Kantone anschliessen, die in den vergangenen Jahren entsprechende polizeiliche Massnahmen eingeführt haben. Damit wird ein grossrätlicher Auftrag betreffend die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Stalking umgesetzt.
Die entsprechenden gesetzlichen Anpassungen sollen mit der vorliegenden Revision vorgenommen werden.
Erleichterung des Datenaustauschs
Mit der zweiten Teilrevision des Polizeigesetzes soll das Polizeirecht in mehreren Bereichen aktualisiert werden. Primär soll hiermit der Datenaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden erleichtert werden. Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit kennen keine geografischen Grenzen. Um sie erfolgreich abwehren zu können, sind die Sicherheitsbehörden auf einen möglichst einfachen und unbürokratischen Informationsaustausch untereinander angewiesen.
Um den Informationsaustausch zu erleichtern, wurden auf interkantonaler und nationaler Ebene verschiedene Projekte angestossen, mit dem Ziel, die kantonalen Polizeidatenbanken zu vernetzen, so dass polizeiliche Informationen direkt abgerufen werden können. Ferner sind verschiedene Kriminalanalysesysteme im Aufbau, die eine kantonsübergreifende Datenbewirtschaftung und Datenanalyse ermöglichen sollen.
Von diesen Instrumenten kann der Kanton Graubünden nur profitieren, wenn das Polizeirecht die hierfür erforderlichen Rechtsgrundlagen bietet. Diese Rechtsgrundlagen sollen mit der vorliegenden Revision geschaffen werden, soweit sie auf Gesetzesebene zu verankern sind.
Vernehmlassungsunterlagen jetzt abrufbar
Die Vernehmlassung dauert vom 1. Juni 2024 bis zum 31. August 2024. Die Unterlagen dazu sind auf der Website des Kantons Graubünden abrufbar. Ausserdem können sie beim Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit telefonisch (Tel. +41 81 257 25 13) bestellt werden.
Auskunftsperson:
Regierungsrat Peter Peyer, Vorsteher des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. +41 257 25 01 (erreichbar am Montag, 3. Juni 2024 von 9.00 bis 10.00 Uhr), E‑Mail Peter.Peyer@djsg.gr.ch
zuständig: Regierung