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Der Sommer steht vor der TĂŒr und damit auch die Zeit des Sammelns von Wildpflanzen. Damit das Sammeln nachhaltig und gemĂ€ss den kantonalen Vorgaben korrekt ist, empfiehlt das Amt fĂŒr Natur und Umwelt, einige Faustregeln zu beachten. Die Grundregeln sind informativ in einem Flyer und Plakaten zusammengefasst. Das Informationsmaterial wird den Gemeinden, Tourismusorganisationen und weiteren Interessierten kostenlos und in mehreren Sprachen zur VerfĂŒgung gestellt.

Iva, Gelber Enzian, Heidelbeere – Wildpflanzen sind nicht nur schön anzusehen, sondern oft auch aus anderen GrĂŒnden beliebt: Viele verwenden BlĂŒten, Wurzeln oder Beeren fĂŒr die Produktion von KrĂ€utertees, SchnĂ€psen oder fĂŒr ein schmackhaftes Dessert. Dagegen ist nichts einzuwenden – solange einige Regeln beachtet werden.

Kleine Mengen und keine Rote-Liste-Arten
Damit eine Pflanzenart langfristig ĂŒberlebt und damit ihre genetische Vielfalt gewĂ€hrleistet ist, muss sie an ihrem natĂŒrlichen Standort gedeihen, blĂŒhen und Samen bilden können. Das PflĂŒcken von Pflanzen darf nicht zur Ausrottung einer Art fĂŒhren. Gesammelt werden dĂŒrfen deshalb nur kleine Mengen und nur weit verbreitete Arten, so dass deren Bestand keinen Schaden nimmt. Es wird empfohlen, sich vorgĂ€ngig zu informieren, ob eine Art geschĂŒtzt oder gefĂ€hrdet ist, respektive auf der sogenannten Roten Liste steht und ob der Sammelort in einem Pflanzenschutzgebiet liegt. In diesen FĂ€llen ist das Sammeln nicht erlaubt. Diese Regelungen gelten auch fĂŒr Flechten und Moose.

Bewilligung fĂŒr das Sammeln zum Erwerbszweck
Wer Pflanzen oder Pflanzenteile fĂŒr den Verkauf sammelt, um daraus beispielsweise Liköre, pharmazeutische oder kosmetische Produkte herzustellen oder um Gartenpflanzen zum Verkauf zu zĂŒchten, benötigt eine kantonale Bewilligung (NHG Art. 19), die beim Amt fĂŒr Natur und Umwelt (info@anu.gr.ch) beantragt werden kann. Bei grösseren Mengen empfiehlt es sich, statt Wildpflanzen zu sammeln, die Pflanze anzubauen. Ebenfalls ist es untersagt, Pilze fĂŒr den Verkauf zu sammeln. FĂŒr den Privatbedarf gelten die kantonalen Pilzschutzbestimmungen.

Informationsmaterial in mehreren Sprachen
Das Amt fĂŒr Natur und Umwelt stellt vielfĂ€ltiges Informationsmaterial in Englisch, Italienisch und Deutsch fĂŒr Gemeinden, Tourismusorganisationen und fĂŒr weitere Interessierte zur VerfĂŒgung. Flyer und Informationstafeln können kostenlos bestellt werden. Zudem sind auf der Website unter der Rubrik Artenförderung weitere Informationen zum nachhaltigen Sammeln aufbereitet.

Beilagen:

Flyer «Nachhaltiges Sammeln»
Tafel «Nachhaltig PflĂŒcken»

Fotobeilagen:

Achillea moschata ssp erba-rotta (Iva kraut, Moschus Schafgarbe)

Bild 1 Achillea moschata ssp erba-rotta (Iva kraut, Moschus Schafgarbe)

Gentiana lutea (Gelber Enzian)
Bild 2 Gentiana lutea (Gelber Enzian)

Auskunftsperson:

Marylaure de La Harpe, Abteilung Natur und Landschaft / Botanischer Artenschutz, Amt fĂŒr Natur und Umwelt, Tel. +41 81 257 29 38 (erreichbar von 13.30 bis 17.00 Uhr), E‑Mail Marylaure.Delaharpe@anu.gr.ch


zustĂ€ndig: Amt fĂŒr Natur und Umwelt
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