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Der Sommer steht vor der Tür und damit auch die Zeit des Sammelns von Wildpflanzen. Damit das Sammeln nachhaltig und gemäss den kantonalen Vorgaben korrekt ist, empfiehlt das Amt für Natur und Umwelt, einige Faustregeln zu beachten. Die Grundregeln sind informativ in einem Flyer und Plakaten zusammengefasst. Das Informationsmaterial wird den Gemeinden, Tourismusorganisationen und weiteren Interessierten kostenlos und in mehreren Sprachen zur Verfügung gestellt.

Iva, Gelber Enzian, Heidelbeere – Wildpflanzen sind nicht nur schön anzusehen, sondern oft auch aus anderen Gründen beliebt: Viele verwenden Blüten, Wurzeln oder Beeren für die Produktion von Kräutertees, Schnäpsen oder für ein schmackhaftes Dessert. Dagegen ist nichts einzuwenden – solange einige Regeln beachtet werden.

Kleine Mengen und keine Rote-Liste-Arten
Damit eine Pflanzenart langfristig überlebt und damit ihre genetische Vielfalt gewährleistet ist, muss sie an ihrem natürlichen Standort gedeihen, blühen und Samen bilden können. Das Pflücken von Pflanzen darf nicht zur Ausrottung einer Art führen. Gesammelt werden dürfen deshalb nur kleine Mengen und nur weit verbreitete Arten, so dass deren Bestand keinen Schaden nimmt. Es wird empfohlen, sich vorgängig zu informieren, ob eine Art geschützt oder gefährdet ist, respektive auf der sogenannten Roten Liste steht und ob der Sammelort in einem Pflanzenschutzgebiet liegt. In diesen Fällen ist das Sammeln nicht erlaubt. Diese Regelungen gelten auch für Flechten und Moose.

Bewilligung für das Sammeln zum Erwerbszweck
Wer Pflanzen oder Pflanzenteile für den Verkauf sammelt, um daraus beispielsweise Liköre, pharmazeutische oder kosmetische Produkte herzustellen oder um Gartenpflanzen zum Verkauf zu züchten, benötigt eine kantonale Bewilligung (NHG Art. 19), die beim Amt für Natur und Umwelt (info@anu.gr.ch) beantragt werden kann. Bei grösseren Mengen empfiehlt es sich, statt Wildpflanzen zu sammeln, die Pflanze anzubauen. Ebenfalls ist es untersagt, Pilze für den Verkauf zu sammeln. Für den Privatbedarf gelten die kantonalen Pilzschutzbestimmungen.

Informationsmaterial in mehreren Sprachen
Das Amt für Natur und Umwelt stellt vielfältiges Informationsmaterial in Englisch, Italienisch und Deutsch für Gemeinden, Tourismusorganisationen und für weitere Interessierte zur Verfügung. Flyer und Informationstafeln können kostenlos bestellt werden. Zudem sind auf der Website unter der Rubrik Artenförderung weitere Informationen zum nachhaltigen Sammeln aufbereitet.

Beilagen:

Flyer «Nachhaltiges Sammeln»
Tafel «Nachhaltig Pflücken»

Fotobeilagen:

Achillea moschata ssp erba-rotta (Iva kraut, Moschus Schafgarbe)

Bild 1 Achillea moschata ssp erba-rotta (Iva kraut, Moschus Schafgarbe)

Gentiana lutea (Gelber Enzian)
Bild 2 Gentiana lutea (Gelber Enzian)

Auskunftsperson:

Marylaure de La Harpe, Abteilung Natur und Landschaft / Botanischer Artenschutz, Amt für Natur und Umwelt, Tel. +41 81 257 29 38 (erreichbar von 13.30 bis 17.00 Uhr), E‑Mail Marylaure.Delaharpe@anu.gr.ch


zuständig: Amt für Natur und Umwelt
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