Regierungsmitteilung vom 17. Oktober 2024
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Die Regierung genehmigt zwei Verordnungsrevisionen für das Amt für Berufsbildung. Zudem gibt sie grünes Licht für zwei neue Mountainbike-Trails in Flims sowie für eine Übergangsregelung zum Weiterbetrieb des Kraftwerks Pintrun in Trin.
Anpassungen bei Verordnungen für das Amt für Berufsbildung
Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Gebührenverordnung für das Amt für Berufsbildung. Berufs-, Studien- und Laufbahnberatungen sind seit Januar 2022 für alle Bündnerinnen und Bündner kostenlos. Mit Beschluss vom 25. Januar 2022 genehmigte die Regierung damals die Teilrevision der Gebührenverordnung für das Amt für Berufsbildung (Medienmitteilung vom 27. Januar 2022). In der Praxis hat sich nun gezeigt, dass gewisse Terminologien nicht mehr aktuell beziehungsweise Bestimmungen nicht konkret genug sind. So war beispielsweise die administrative Dienstleistung des «Erstellens von Duplikaten von Berufsmaturitätszeugnissen» des Amts für Berufsbildung bisher nicht erwähnt. Mittels der vorliegenden Teilrevision werden die in der Verordnung verwendeten Terminologien daher leicht angepasst und klarer ausgestaltet – materielle Änderungen erfolgen hingegen keine.
Die Regierung genehmigt ausserdem die Teilrevision der Verordnung über die Berufsbildung und weiterführende Bildungsangebote. Auch diese Teilrevision dient in erster Linie dazu, bestehende Defizite des geltenden Rechts zu schliessen und einzelne Bestimmungen den heutigen Gegebenheiten anzupassen. So soll unter anderem die Laufbahngestaltung als wichtiger Teil der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung, welche bisher nicht im Verordnungstext aufgeführt war, ergänzt werden. Des Weiteren soll im Sinne der fortschreitenden Digitalisierung neben der Einreichung der Lehr- und Praktikumsverträge in physischer Form auch die Möglichkeit der elektronischen Einreichung über die Webapplikation «Berufsbildungsportal» textlich ergänzt werden.
Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Gebührenverordnung für das Amt für Berufsbildung.
Grünes Licht für zwei neue Mountainbike-Trails in Flims
Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Flims am 3. März 2024 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. Die Ortsplanungsrevision bildet die nutzungsrechtliche Voraussetzung für den Bau der zwei neuen Mountainbike-Strecken «Foppatrail» und «Startgelstrail».
Die Gemeinde Flims und die Weisse Arena Gruppe planen verschiedene Freizeit- und Tourismusangebote rund um die neue Gondelbahn FlemXpress. Diese Angebote sollen mit dazu beitragen, die Destination verstärkt auf einen Ganzjahrestourismus auszurichten, wettbewerbsfähig zu halten und die Wertschöpfung innerhalb der Region zu steigern. Geplant ist der Bau von zwei Mountainbike-Trails für Familien und Trail-Einsteiger. Diese Trails werden direkt mit dem FlemXpress erschlossen. Der «Foppatrail» startet bei der Zwischenstation Foppa und endet bei der Talstation Flims, der «Startgelstrail» bei der Zwischenstation Startgels und mündet bei Uaul Runcs in den «Foppatrail». Ein weiteres Vorhaben, welches im Rahmen des vorliegenden Projekts verankert wird, ist ein neuer Kinderspielplatz bei der Zwischenstation Foppa.
© swisstopo
Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Flims am 3. März 2024 beschlossene
Teilrevision der Ortsplanung.
Gesamtrevision der Ortsplanung in Fideris genehmigt
Die Regierung genehmigt die am 16. März 2023 von der Gemeinde Fideris beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung. Ausschlaggebend für die neue Planung war insbesondere die Berücksichtigung übergeordneter raumplanungsrechtlicher Vorgaben.Die erste Etappe des revidierten Raumplanungsrechts (RPG1) zielt hauptsächlich darauf ab, die Ausweitung der Bauzonen ins Kulturland einzudämmen und die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken. Gemäss Kantonalem Richtplan ist Fideris eine Gemeinde mit knapp dimensionierter Wohn-, Misch- und Zentrumszone (WMZ). Dementsprechend hat die Gemeinde die Bauzonen in Bezug auf Grösse, Dimensionierung und Ausnützung überprüft und angepasst. Insgesamt nimmt die Wohn-, Misch- und Zentrumszone um 4656 Quadratmeter zu.
© Andrea Badrutt
Die Regierung genehmigt die am 16. März 2023 von der Gemeinde Fideris beschlossene
Gesamtrevision der Ortsplanung.
Übergangsregelung für den Weiterbetrieb des Kraftwerks Pintrun genehmigt
Die Regierung genehmigt die Übergangsregelung für den Weiterbetrieb des Kraftwerks Pintrun ab dem 1. Dezember 2024 bis zum Inkrafttreten der neuen Wasserrechtsverleihung, spätestens zum 30. November 2027. Die rechtskräftige Genehmigung durch die Regierung der neuen Wasserrechtsverleihung wird bis zum Ablauf der bestehenden Konzession am 30. November 2024 nicht vorliegen. Aus diesem Grund ist eine Übergangsregelung erforderlich.
Das Kraftwerk Pintrun in Trin ging im Jahr 1944 in Betrieb und nutzt seither die Wasserkräfte des Flembachs zur Erzeugung elektrischer Energie. Die Anlage beim Stausee Pintrun (auch Stausee Isla genannt) weist eine installierte Leistung von rund 6,5 Megawatt sowie eine durchschnittliche jährliche Stromproduktion von circa 30 Gigawattstunden auf. Im Rahmen der Heimfallverhandlungen einigten sich die Gemeinde Trin, der Kanton Graubünden und die derzeitige Betreiberin Axpo Hydro Surselva AG (AHS) darauf, das Kraftwerk Pintrun auf der Grundlage einer partnerschaftlichen Lösung zukünftig als Partnerwerk zu betreiben. Die Grundlage für dieses Partnerwerk bildet die im August 2024 gegründete Kraftwerk Pintrun AG (PIN). Die PIN soll nach dem Konzessionsablauf ab Dezember 2024 das Kraftwerk Pintrun weiterbetreiben.
© Axpo Hydro Surselva AG
Die Regierung genehmigt die Übergangsregelung für den Weiterbetrieb des Kraftwerks
Pintrun ab dem 1. Dezember 2024 bis zum Inkrafttreten der neuen
Wasserrechtsverleihung, spätestens zum 30. November 2027.
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