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In unmittelbarer Grenze zu Graubünden, im Montafon, wurde bei mindestens zwei Hirschen Tuberkulose nachgewiesen. Um einen allfälligen Eintrag ins benachbarte Prättigau möglichst frühzeitig zu erkennen und damit eine Ausbreitung zu verhindern, wird die Überwachung der Hirsche in einem genau definierten Beobachtungsgebiet intensiviert.

Erlegt wurden die zwei Hirsche Ende August im Gebiet der Tilisunaalpe im Gampadelstal (Montafon). Im Rahmen eines Überwachungsprogramms wurden sie mittels PCR-Methode positiv auf Tuberkulose getestet. In der Zwischenzeit gibt es im grenznahen Gebiet weitere Verdachtsfälle.

Kanton Graubünden ergreift Massnahmen
Die Ausbreitung der Tierseuche im Montafon in Richtung Graubünden erfordert gemäss Tierseuchenverordnung die Ergreifung von Massnahmen für eine verstärkte Überwachung. Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT) hat deshalb in Absprache mit dem Amt für Jagd und Fischerei (AJF) und dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ein Beobachtungsgebiet ausgeschieden, in welchem erlegte und tot aufgefundene Rothirsche auf Tuberkulose zu untersuchen sind. Betroffen sind die Gemeindegebiete von Seewis, Grüsch, Schiers, Luzein, Küblis und die Fraktion Saas in Klosters, die nordöstlich der Landquart liegen.

In diesem begrenzten Gebiet sind insgesamt ein Drittel der während der Hoch- und Sonderjagd erlegten Hirsche sowie zusätzlich alle durch Hegeabschüsse erlegten und tot aufgefundenen (Unfall- und Fallwild) Hirsche zu beproben und auf Tuberkulose zu untersuchen.

Die Durchführung dieser Massnahmen ist logistisch anspruchsvoll und erfolgt mit Unterstützung des Bündner Kantonalen Patentjägerverbands (BKPJV) und der Jägerinnen und Jäger sowie in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Jagd und Fischerei (AJF). Die Massnahmen zielen darauf ab, allfällige Tuberkulosefälle frühzeitig zu erkennen, um eine Ausbreitung auf die Wildpopulation sowie eine Übertragung auf die Rinderbestände zu verhindern.

Fütterungsverbot hat sich bewährt und bleibt bestehen
Die Schweiz gilt sowohl bei Nutz- als auch bei Wildtieren als frei von Tuberkulose. Da in Teilen Österreichs die Rotwildpopulation aber teilweise mit Tuberkulose verseucht ist, gilt seit 2016 für das Grenzgebiet zu Vorarlberg und Tirol ein Verbot der privaten Schalenwildfütterung (Hirsch, Reh, Gämse, Steinwild). Das Verbot wurde am 3. Juni 2024 auf unbestimmte Zeit verlängert.

Die getroffenen Präventivmassnahmen haben bisher gegriffen. Das zeigt ein jährlich publizierter «Bericht über die Tuberkulose-Überwachung beim Rotwild in der Ostschweiz & im Fürstentum Liechtenstein» des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).

Was ist Tuberkulose?
Die Tuberkulose ist eine chronisch verlaufende, bakterielle Infektionskrankheit. Wildtiere, Nutztiere und Menschen können daran erkranken. Der aktuell dominierende Erreger bei den Tuberkulosefällen bei Rothirschen in Westösterreich und Süddeutschland ist das Bakterium Mycobacterium caprae. Es kann auf Rinder, aber auch auf den Menschen übertragen werden. Weitere Informationen sind auf der ALT-Website unter «Tuberkulose beim Wild» abrufbar.

Beilage:

Karte mit Beobachtungsgebiet und Fütterungsverbot

Auskunftsperson:

Giochen Bearth, Leiter Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit, Tel. +41 81 257 24 11 (erreichbar von 10.00 bis 12.00 Uhr), E‑Mail Giochen.Bearth@alt.gr.ch


zuständig: Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
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