Um die dezentrale Gesundheitsversorgung der Bevölkerung in Graubünden auch in Zukunft zu sichern, will die Regierung den Spitälern in den Gesundheitsversorgungsregionen Überbrückungsdarlehen gewähren können und gleichzeitig mehr organisatorischen Spielraum ermöglichen. Die Regierung hat entsprechend die Anhörung zur Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen eröffnet.
Die Aufnahme von Darlehen zur Sicherstellung der Liquidität auf dem Kapitalmarkt ist für die meisten öffentlichen Bündner Spitäler angesichts der fehlenden Kreditwürdigkeit praktisch ausgeschlossen oder mit sehr hohen Zinskosten (Risikoaufschlag) verbunden. Der Kanton will deshalb die Möglichkeit schaffen, den öffentlichen Spitälern im finanziellen Notfall Überbrückungsdarlehen zu gewähren. Zu diesem Zweck schlägt die Regierung einen Rahmenverpflichtungskredit in der Höhe von 100 Millionen Franken vor.
Spitäler, welche ein Darlehen in Anspruch nehmen möchten, müssen der Regierung einen Massnahmenplan vorlegen, der insbesondere darzulegen hat, wie sich kurz- bis mittelfristig wieder ein positives Betriebsergebnis einstellt.
Werden Darlehen gewährt, kommt dies primär den Trägergemeinden der betroffenen Spitäler zugute. Ohne Darlehen müssten die Gemeinden als Trägerinnen der öffentlichen Gesundheitsversorgung in Krisenlagen vollständig selber für ihre Spitäler einstehen. Die Gemeinden sollen sich deshalb mit 50 Prozent an allfälligen Verlusten aus der Darlehensgewährung beteiligen. Dementsprechend sollen Darlehen nur unter Zustimmung der Mehrheit der Gemeinden der jeweiligen Gesundheitsversorgungsregion gewährt werden.
Umwandlung in Gesundheitszentren ermöglichen
Aufgrund des anspruchsvollen Umfelds, der herausfordernden Entwicklungen und der schwierigen finanziellen Verhältnisse soll den Gesundheitsversorgungsregionen überdies ermöglicht werden, ihre Spitäler bei Bedarf in Gesundheitszentren umzuwandeln. Dies bedeutet, dass am Standort des bisherigen Spitals künftig nur noch ambulante Leistungen erbracht werden könnten ohne ein stationäres Angebot mit den damit verbundenen Infrastruktur- und Personalkosten. In diesem Zusammenhang wird auch eine Regelung eingeführt, welche Entscheide der Gesundheitsregionen betreffend ihre Organisation vereinfachen soll. Massgebend soll jeweils ein Mehrheitsentscheid der Stimmberechtigten der Gemeinden einer jeweiligen Gesundheitsversorgungsregion sein.
Ziel der Vorlage ist es, die dezentrale Gesundheitsversorgung weiter zu optimieren, um diese für die Bündner Bevölkerung auch in Zukunft gewährleisten zu können, ohne jedoch die Gemeinden aus ihrer Verantwortung als Trägerinnen der Bündner Spitäler zu entlassen. Die Inkraftsetzung der Teilrevision ist auf den 1. Januar 2026 geplant.
Die Anhörungsunterlagen sind jetzt abrufbar
Die Anhörung dauert vom 12. November 2024 bis zum 16. Dezember 2024. Die Unterlagen dazu sind auf der Website des Kantons Graubünden abrufbar. Ausserdem können sie beim Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit telefonisch (Tel. +41 81 257 25 13) bestellt werden.
Auskunftsperson:
Hans Peter Risch, Generalsekretär für den Bereich Gesundheit, Bevölkerungsschutz und Militär, Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. +41 81 257 25 04 (erreichbar von 11.00 bis 12.00 Uhr), E‑Mail Hans-Peter.Risch@djsg.gr.ch
zuständig: Regierung