Die grossrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat die Botschaft der Regierung zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer im Kanton Graubünden zuhanden des Grossen Rats vorberaten und beantragt, dieser zuzustimmen.
Unter dem Vorsitz von Kommissionspräsident Oliver Hohl und im Beisein der Regierungsmitglieder Marcus Caduff, Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Soziales, und Martin Bühler, Vorsteher des Departements für Finanzen und Gemeinden, hat die WAK die Botschaft der Regierung zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer im Kanton Graubünden vorberaten. Die Vorlage beinhaltet einerseits eine Teilrevision des Steuergesetzes (Gemeindeanteil an der Ergänzungssteuer des Bundes) und eine Teilrevision des Wirtschaftsentwicklungsgesetzes (Steuergutschriften zur Förderung des Wirtschaftsstandorts Graubünden). Bei der Umsetzung der OECD-Mindeststeuer geht es im Wesentlichen darum, international tätige Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro mit mindestens 15 Prozent zu besteuern. Diese Mindestbesteuerung stellt der Bund, soweit erforderlich, mittels einer sogenannten Ergänzungssteuer sicher. Die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer gibt der Bund zu 75 Prozent an jene Kantone weiter, in welchen die betroffenen Unternehmen steuerpflichtig sind.
Gemeindeanteil unbestritten
Die Regierung schlägt in der Botschaft dem Grossen Rat vor, den Gemeindeanteil an der Ergänzungssteuer des Bundes auf 25 Prozent festzulegen. Nachdem in der Vernehmlassung die Reaktionen auf diesen Vorschlag noch kontrovers ausgefallen sind, ist die WAK einstimmig für den vorgeschlagenen Verteilschlüssel. Im Kanton Graubünden dürfte nur eine Handvoll Firmen von der OECD-Mindeststeuer betroffen sein. Die Regierung schätzt die Mehreinnahmen für den Kanton im tiefen einstelligen Millionenbereich.
Steuergutschriften zur Stärkung der Standortattraktivität
Die OECD-Mindeststeuer beeinträchtigt die Standortattraktivität, da sie den interkantonalen und internationalen Steuerwettbewerb über die Unternehmensgewinne bei juristischen Personen einschränkt. Deshalb schlägt die Regierung vor, die Grundlagen für Steuergutschriften zu schaffen, um damit die Attraktivität von Graubünden als Wirtschaftsstandort zu stärken. Von solchen Steuergutschriften können Unternehmen profitieren für Investitionen zur Erhöhung der Wertschöpfung im Kanton, für die Schaffung von Arbeitsplätzen, für die Stärkung der Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationskraft oder für die Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit. Auch dieser Weg scheint der WAK richtig. Sie stellt sich einstimmig hinter den Vorschlag der Regierung zur Schaffung von Grundlagen für Steuergutschriften.
Der Grosse Rat wird die Vorlage in der Dezembersession 2024 behandeln.
Auskunftsperson:
Oliver Hohl, Präsident Kommission für Wirtschaft und Abgaben, Tel. +41 79 651 51 78, E‑Mail oliver.hohl@weberprevost.ch
zuständig: Kommission für Wirtschaft und Abgaben / Grosser Rat