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Die grossrätliche Kommission für Justiz und Sicherheit (KJS) hat die Botschaft der Regierung zur Totalrevision des kantonalen Datenschutzgesetzes zuhanden des Grossen Rats vorberaten und beantragt, dieser zuzustimmen.

Unter dem Vorsitz von Kommissionspräsident Bruno W. Claus und im Beisein von Regierungsrat Peter Peyer, Vorsteher des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, hat die KJS die Botschaft der Regierung zur Totalrevision des kantonalen Datenschutzgesetzes vorberaten. Das kantonale Datenschutzgesetz stammt aus dem Jahr 2002. Die technologischen Fortschritte der letzten Jahre sowie die Entwicklung im Datenschutzrecht auf europäischer Ebene haben dazu geführt, dass der Bund sein Datenschutzgesetz kürzlich totalrevidiert hat. Die Kantone müssen nun nachziehen und das neue Datenschutzrecht auf kantonaler Ebene umsetzen. Tun sie das nicht, kommt automatisch das Bundesrecht zur Anwendung. Da der Bund in seiner Gesetzgebung über die völkerrechtlichen Mindestvorgaben hinausgegangen ist, kann sich der Kanton Graubünden mit einem eigenen Datenschutzgesetz auf die zwingend notwendigen völkerrechtlichen Vorgaben beschränken und damit die Regulation in diesem Bereich so tief wie möglich halten. Diesem Leitgedanken folgt die Botschaft der Regierung, was von der KJS sehr begrüsst wird. Sie ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten.

Die Totalrevision des kantonalen Datenschutzgesetzes betrifft nur das formelle Datenschutzrecht. Die dem Gesetz unterstellten öffentlichen Organe müssen einige neue Instrumente anwenden und Verpflichtungen befolgen, welche die Rechte der betroffenen Personen stärken. Sodann fordert das übergeordnete Recht eine Stärkung der Datenschutzaufsicht. Materielle Änderungen auf der Stufe von Spezialgesetzen gibt es keine.

Wenige Anpassungsvorschläge
Die KJS hat die Vorlage der Regierung an einer ganztägigen Sitzung intensiv diskutiert. Daraus sind nur wenige Änderungsanträge entstanden, so zum Beispiel die Aufnahme einer Amtszeitbeschränkung für die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten, die Streichung der erlaubten Bekanntgabe von Personenstammdaten oder die Ausnahme des Grossen Rats und seiner Kommissionen von der Aufsicht aufgrund der Gewaltenteilung.

Der Grosse Rat wird die Vorlage in der Februarsession 2025 behandeln.

Hinweis in eigener Sache
In der Augustsession 2024 hat der Grosse Rat der parlamentarischen Initiative der KJS betreffend elektronischen Geschäftsverkehr im Verwaltungsgerichtsverfahren und damit einer Teilrevision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes zugestimmt. Diese wurde nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist nun von der Regierung per 1.Januar 2025 in Kraft gesetzt. Somit können Rechtssuchende ab diesem Jahr in sämtlichen Gerichtsverfahren der Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichtsbarkeit Eingaben in elektronischer Form tätigen.

Auskunftsperson:

Kommissionspräsident Bruno W. Claus, Tel. +41 81 300 33 70


zuständig: Grosser Rat / Kommission für Justiz und Sicherheit
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