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Die Regierung spricht einen Beitrag für die digitale Transformation eines Bildungsprojekts der ibW. Zudem erlässt sie die Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten und setzt diese sowie die Schiffsmelde- und reinigungspflicht per 1. April 2025 in Kraft.

Beitrag für die digitale Transformation eines Bildungsprojekts der ibW

Die Regierung gewährt dem Verein ibW Höhere Fachschule Südostschweiz (Verein ibW) an den Vorbereitungskurs zur eidgenössischen Berufsprüfung «Digital Collaboration Specialist» einen Kantonsbeitrag von maximal 100 000 Franken. Sie spricht den Beitrag im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der digitalen Transformation in Graubünden.

Das Bildungsprojekt des Vereins ibW beinhaltet den Aufbau und die Umsetzung eines Vorkurses der zur eidgenössisch anerkannten Ausbildung «Digital Collaboration Specialist» im Kanton Graubünden führen soll. Personen mit dem Abschluss eidgenössische Berufsprüfung in «Digital Collaboration Specialist» leisten einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der digitalen Kompetenz von Fachkräften in verschiedenen Branchen und Unternehmen, wodurch die Konkurrenzfähigkeit der KMU-Betriebe im Kanton Graubünden und die Arbeitsmarktfähigkeit der Absolvierenden erhalten bleibt.

Weitere Informationen: https://grdigital.digital

Beitrag für die digitale Transformation eines Bildungsprojekts der ibW

Die Regierung gewährt dem Verein ibW Höhere Fachschule Südostschweiz (Verein ibW) an den Vorbereitungskurs zur eidgenössischen Berufsprüfung «Digital Collaboration Specialist» einen Kantonsbeitrag von maximal 100 000 Franken. 

Neues Tabakproduktegesetz des Bundes – Umsetzung im Kanton Graubünden

Die Regierung erlässt die Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten. Die Verordnung tritt am 1. April 2025 in Kraft.

Der Bundesrat hat auf den 1. Oktober 2024 das neue Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPG) in Kraft gesetzt. Dieses enthält verschiedene Vorschriften über die Herstellung und Kennzeichnung von Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten sowie über die Abgabe und Werbung für solche Produkte. Den Vollzug regeln die Kantone, soweit die Vollzugsaufgaben nicht dem Bund übertragen sind. Die Regierung hat in Berücksichtigung der bestehenden gesetzlichen Vorgaben und der bisherigen Vollzugspraxis eine schlanke Vollzugsregelung aufgestellt.

Einerseits gilt die Zuständigkeit der Gemeinden gemäss dem Gesetz zum Schutz der Gesundheit im Kanton Graubünden nach wie vor. Sie sorgen für die Einhaltung der Werbebeschränkungen sowie der Abgabe- und Verkaufsbeschränkungen von Tabak und Tabakerzeugnissen. Neu schreibt der Bund im TabPG vor, was für Werbe- und Abgabe- beziehungsweise Verkaufsbeschränkungen für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten gelten. Der Vollzug dieser Vorgabenmber 2nton Graubünden erfolgt durch die Gemeinden.

Andrerseits wird die Lebensmittelkontrolle des Amts für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT) mittels einer neuen Regierungsverordnung für den Vollzug der neuen bundesrechtlichen Vorgaben im TabPG betreffend Herstellung und Kennzeichnung für zuständig erklärt. Dies entspricht ebenfalls der bisherigen Praxis, vollzog doch das ALT die Vorgaben grösstenteils bereits bis anhin, weil sich die entsprechenden Bestimmungen bis Ende September 2024 in der Lebensmittelgesetzgebung fanden.

Die Regierung erlässt die Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten.

Inkraftsetzung der Schiffsmelde- und reinigungspflicht per 1. April 2025

Die Regierung setzt ab dem 1. April 2025 zum Schutz der Gewässer vor invasiven, gebietsfremden Tieren und Pflanzen (insbesondere Quaggamuscheln) die angekündigte Schiffsmelde- und reinigungspflicht (SMRP) in Kraft (Medienmitteilung vom 16. Dezember 2024).

Die neue Vorschrift gilt für immatrikulierte respektive immatrikulierungspflichtige Schiffe auf Bündner Gewässern. Schiffsführende müssen Gewässerwechsel über eine elektronische Plattform melden. Schiffshalterinnen und -halter, die ihr Schiff zuletzt in einem Bündner Gewässer eingewassert haben, müssen dieses bisherige Gewässer einmalig per Selbstdeklaration melden. Nach der Meldung des Gewässerwechsels müssen die Schiffe durch autorisierte und geschulte Betriebe gereinigt werden. Diese stellen eine Bestätigung in der elektronischen Meldeplattform aus und die Antragsstellenden erhalten eine Einwasserungsfreigabe. Die Reinigungsnachweise sind kantonsübergreifend gültig, das heisst, das Schiff kann in einer beliebigen autorisierten Reinigungsstelle gereinigt werden. Bei einer Kontrolle beim Einwassern oder auf dem Gewässer muss die Einwasserungsfreigabe jederzeit digital oder ausgedruckt vorgezeigt werden können. Für Schiffe ohne Kennzeichen sowie für Wassersport- und Fischereigeräte wird eine gründliche Reinigung vor jedem Wechseln eines Gewässers empfohlen.

Weitere Informationen: www.anu.gr.ch/smrp

Quaggamuscheln

© Eawag, Linda Haltiner

Die Regierung setzt ab dem 1. April 2025 zum Schutz der Gewässer vor invasiven, gebietsfremden Tieren und Pflanzen (insbesondere Quaggamuscheln) die angekündigte Schiffsmelde- und reinigungspflicht (SMRP) in Kraft (Medienmitteilung vom 16. Dezember 2024).

Wahlbeschluss

Die Regierung wählt Leta Steck-Rauch und Manuela Gebert als neue Mitglieder des Verwaltungsrats der Psychiatrischen Dienste Graubünden (PDGR) für die bis 30. Juni 2026 dauernde Amtsperiode.

Tina Gartmann-Albin und Andrea Fanzun waren seit 2013 Mitglieder des Verwaltungsrats der PDGR und haben im Jahr 2025 die maximale Amtsdauer erfüllt. Die Regierung wählt gemäss Gesetz über die Psychiatrischen Dienste Graubünden die Mitglieder des Verwaltungsrats.

Die Regierung wählt Leta Steck-Rauch und Manuela Gebert als neue Mitglieder des Verwaltungsrats der Psychiatrischen Dienste Graubünden (PDGR) für die bis 30. Juni 2026 dauernde Amtsperiode.

Sammelprojekt zur Instandsetzung von Waldstrassen und zur Waldbrandprävention genehmigt

Die Regierung genehmigt das Sammelprojekt «Instandsetzung Erschliessungen und Waldbrandprävention 2025» verschiedener Gemeinden. Dazu spricht sie einen Kantonsbeitrag von höchstens 14,55 Millionen Franken.

Das vorliegende Projekt beinhaltet die Instandsetzung von insgesamt 46,8 Kilometer Waldstrassen, Maschinenwegen und Jeepwegen, verteilt auf 56 Einzelobjekte. Damit wird die Erschliessung von rund 6700 Hektaren Schutzwald und von rund 2800 Hektaren weiteren Waldes verbessert. Weiter beinhaltet dieses Sammelprojekt den Bau eines Löschwasserbeckens in der Gemeinde Domleschg, die Instandsetzung von neun Wasserentnahmestellen in Valsot sowie die Beschaffung von Ausrüstungsmaterial spezifisch für die Waldbrandbekämpfung für die Feuerwehren.

Sammelprojekt Surses Sammelprojekt Fideris

Die Regierung genehmigt das Sammelprojekt «Instandsetzung Erschliessungen und Waldbrandprävention 2025» verschiedener Gemeinden. 

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zuständig: Regierung