Die Regierung spricht einen Beitrag für die digitale Transformation eines Bildungsprojekts der ibW. Zudem erlässt sie die Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten und setzt diese sowie die Schiffsmelde- und reinigungspflicht per 1. April 2025 in Kraft.
Beitrag für die digitale Transformation eines Bildungsprojekts der ibW
Die Regierung gewährt dem Verein ibW Höhere Fachschule Südostschweiz (Verein ibW) an den Vorbereitungskurs zur eidgenössischen
Berufsprüfung «Digital Collaboration Specialist» einen Kantonsbeitrag von maximal
100 000 Franken. Sie
spricht den Beitrag im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der digitalen
Transformation in Graubünden.
Das Bildungsprojekt des Vereins ibW beinhaltet den Aufbau und die
Umsetzung eines Vorkurses der zur eidgenössisch anerkannten Ausbildung «Digital
Collaboration Specialist» im Kanton Graubünden führen soll. Personen mit dem
Abschluss eidgenössische Berufsprüfung in «Digital Collaboration Specialist» leisten
einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der digitalen Kompetenz von Fachkräften
in verschiedenen Branchen und Unternehmen, wodurch die Konkurrenzfähigkeit der
KMU-Betriebe im Kanton Graubünden und die Arbeitsmarktfähigkeit der Absolvierenden
erhalten bleibt.
Weitere
Informationen: https://grdigital.digital

Die Regierung gewährt dem Verein ibW Höhere Fachschule Südostschweiz (Verein ibW) an den Vorbereitungskurs zur eidgenössischen Berufsprüfung «Digital Collaboration Specialist» einen Kantonsbeitrag von maximal 100 000 Franken.
Neues Tabakproduktegesetz des Bundes – Umsetzung im Kanton Graubünden
Die Regierung erlässt die Vollziehungsverordnung zum
Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten. Die Verordnung
tritt am 1. April 2025 in Kraft.
Der Bundesrat hat auf den 1. Oktober 2024 das neue Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische
Zigaretten (TabPG) in Kraft gesetzt. Dieses enthält verschiedene Vorschriften
über die Herstellung und Kennzeichnung von Tabakprodukten und elektronischen
Zigaretten sowie über die Abgabe und Werbung für solche Produkte. Den Vollzug
regeln die Kantone, soweit die Vollzugsaufgaben nicht dem Bund übertragen sind.
Die Regierung hat in Berücksichtigung der bestehenden gesetzlichen Vorgaben und
der bisherigen Vollzugspraxis eine schlanke Vollzugsregelung aufgestellt.
Einerseits gilt die Zuständigkeit der Gemeinden gemäss dem
Gesetz zum Schutz der Gesundheit im Kanton Graubünden nach wie vor. Sie sorgen
für die Einhaltung der Werbebeschränkungen sowie der Abgabe- und
Verkaufsbeschränkungen von Tabak und Tabakerzeugnissen. Neu schreibt der Bund
im TabPG vor, was für Werbe- und Abgabe- beziehungsweise Verkaufsbeschränkungen
für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten gelten. Der Vollzug dieser
Vorgabenmber 2nton Graubünden erfolgt durch die Gemeinden.
Andrerseits wird die Lebensmittelkontrolle des Amts für
Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT) mittels einer neuen
Regierungsverordnung für den Vollzug der neuen bundesrechtlichen Vorgaben im
TabPG betreffend Herstellung und Kennzeichnung für zuständig erklärt. Dies
entspricht ebenfalls der bisherigen Praxis, vollzog doch das ALT die Vorgaben
grösstenteils bereits bis anhin, weil sich die entsprechenden Bestimmungen bis
Ende September 2024 in der Lebensmittelgesetzgebung fanden.
Die Regierung erlässt die Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten.
Inkraftsetzung der Schiffsmelde- und reinigungspflicht per 1. April 2025
Die Regierung setzt ab dem 1. April 2025 zum Schutz der
Gewässer vor invasiven, gebietsfremden Tieren und Pflanzen (insbesondere
Quaggamuscheln) die angekündigte Schiffsmelde- und reinigungspflicht (SMRP) in
Kraft (Medienmitteilung vom 16.
Dezember 2024).
Die neue Vorschrift gilt für immatrikulierte respektive
immatrikulierungspflichtige Schiffe auf Bündner Gewässern. Schiffsführende
müssen Gewässerwechsel über eine elektronische Plattform melden. Schiffshalterinnen
und -halter, die ihr Schiff zuletzt in einem Bündner Gewässer eingewassert haben,
müssen dieses bisherige Gewässer einmalig per Selbstdeklaration melden. Nach der
Meldung des Gewässerwechsels müssen die Schiffe durch autorisierte und
geschulte Betriebe gereinigt werden. Diese stellen eine Bestätigung in der
elektronischen Meldeplattform aus und die Antragsstellenden erhalten eine
Einwasserungsfreigabe. Die Reinigungsnachweise sind kantonsübergreifend gültig,
das heisst, das Schiff kann in einer beliebigen autorisierten Reinigungsstelle
gereinigt werden. Bei einer Kontrolle beim Einwassern oder auf dem Gewässer muss
die Einwasserungsfreigabe jederzeit digital oder ausgedruckt vorgezeigt werden
können. Für Schiffe ohne Kennzeichen sowie für Wassersport- und Fischereigeräte
wird eine gründliche Reinigung vor jedem Wechseln eines Gewässers empfohlen.
Weitere Informationen: www.anu.gr.ch/smrp
© Eawag, Linda Haltiner
Die Regierung setzt ab dem 1. April 2025 zum Schutz der Gewässer vor invasiven, gebietsfremden Tieren und Pflanzen (insbesondere Quaggamuscheln) die angekündigte Schiffsmelde- und reinigungspflicht (SMRP) in Kraft (Medienmitteilung vom 16. Dezember 2024).
Wahlbeschluss
Die Regierung wählt Leta Steck-Rauch und Manuela Gebert als
neue Mitglieder des Verwaltungsrats der Psychiatrischen Dienste Graubünden (PDGR) für die bis 30. Juni 2026 dauernde Amtsperiode.
Tina Gartmann-Albin und Andrea Fanzun waren seit 2013 Mitglieder
des Verwaltungsrats der PDGR und haben im Jahr 2025 die maximale Amtsdauer
erfüllt. Die
Regierung wählt gemäss Gesetz über die Psychiatrischen Dienste Graubünden die
Mitglieder des Verwaltungsrats.
Die Regierung wählt Leta Steck-Rauch und Manuela Gebert als neue Mitglieder des Verwaltungsrats der Psychiatrischen Dienste Graubünden (PDGR) für die bis 30. Juni 2026 dauernde Amtsperiode.
Sammelprojekt zur Instandsetzung von Waldstrassen und zur Waldbrandprävention genehmigt
Die Regierung genehmigt das Sammelprojekt «Instandsetzung
Erschliessungen und Waldbrandprävention 2025» verschiedener Gemeinden. Dazu
spricht sie einen Kantonsbeitrag von höchstens 14,55 Millionen Franken.
Das vorliegende Projekt beinhaltet die Instandsetzung von
insgesamt 46,8 Kilometer Waldstrassen, Maschinenwegen und Jeepwegen, verteilt
auf 56 Einzelobjekte. Damit wird die Erschliessung von rund 6700 Hektaren
Schutzwald und von rund 2800 Hektaren weiteren Waldes verbessert. Weiter
beinhaltet dieses Sammelprojekt den Bau eines Löschwasserbeckens in der
Gemeinde Domleschg, die Instandsetzung von neun Wasserentnahmestellen in Valsot
sowie die Beschaffung von Ausrüstungsmaterial spezifisch für die Waldbrandbekämpfung
für die Feuerwehren.

Die Regierung genehmigt das Sammelprojekt «Instandsetzung Erschliessungen und Waldbrandprävention 2025» verschiedener Gemeinden.