Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Die Regierung nimmt Stellung zum «Verordnungspaket Umwelt Herbst 2025» und der darin behandelten Phosphorrückgewinnung aus Abfällen. Ausserdem genehmigt sie die neue Leistungsvereinbarung mit Graubünden Holz und gibt grünes Licht für ein Lärmsanierungsprojekt in Rhäzüns.

Verordnungspaket: «Bündner» Entsorgungsweg eignet sich nicht für eine Phosphorrückgewinnung

Die Regierung nimmt im Rahmen der Vernehmlassung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Stellung zum «Verordnungspaket Umwelt Herbst 2025». In ihrer Stellungnahme nimmt die Regierung insbesondere Bezug auf die geplante Anpassung der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA).

Seit dem Jahr 2016 wird in der VVEA die Rückgewinnungspflicht von Phosphor aus Abwasser respektive Klärschlamm gefordert. Bis zum 1. Januar 2026 wurde eine Übergangsfrist eingeräumt, wobei dieser Termin nicht eingehalten werden kann. In der Schweiz befinden sich Rückgewinnungsanlagen weder im Bau noch im Betrieb. Mit der am 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Gesetzesanpassung des Umweltschutzgesetzes (USG) hat das Parlament die Rahmenbedingungen für die Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm neu festgelegt. Aus diesem Grund muss die VVEA den neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst werden.

Neu ist insbesondere, dass nicht mehr aus dem gesamten anfallenden Klärschlamm der Phosphor zurückgewonnen werden muss, sondern nur aus einem Anteil, welcher dem Bedarf an Kunstdünger entspricht. Der übrige Klärschlamm kann weiterhin in einer Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) oder in einem Zementwerk verbrannt werden.

Seit dem Jahr 2000 wird der gesamte Bündner Klärschlamm (ausser der Region Misox mit Entsorgung ins Tessin und bis 2023 in die Trocknungsanlage CADI) entwässert zur Trocknungsanlage der Stadt Chur (TRAC) transportiert. Der getrocknete Klärschlamm wird anschliessend als Ersatzbrennstoff in der Zementproduktion eingesetzt. Der gegenwärtige «Bündner» Entsorgungsweg eignet sich nicht für eine Phosphorrückgewinnung. Hierzu müsste der Klärschlamm in einer Monoverbrennung verbrannt werden. Mit den geplanten Anpassungen in der VVEA wird die Solidarität aller Abwasserproduzenten zur Tragung der Kosten der Phosphorrückgewinnung gefordert. Dies wird von der Regierung befürwortet, da damit der «Bündner Weg» ohne Phosphorrückgewinnung abgesichert wird, eine künftige Umstellung der Entsorgung mit Phosphorrückgewinnung jedoch weiter möglich bleibt. Die formulierte Solidarität ist jedoch nicht ausreichend und ermöglicht nicht den Bau von Phosphorrückgewinnungsanlagen. Überdies schliesst sich die Regierung mit wenigen Ausnahmen der Stellungnahme der Konferenz der Umweltämter der Schweiz (KVU) vom 6. Februar 2025 an.

Vernehmlassungsunterlagen

Die Regierung nimmt im Rahmen der Vernehmlassung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Stellung zum «Verordnungspaket Umwelt Herbst 2025».

Neue Leistungsvereinbarung mit Graubünden Holz genehmigt

Die Regierung genehmigt die neue Leistungsvereinbarung für die Jahre 2025 bis 2028 zwischen dem Kanton Graubünden und dem Dachverband Graubünden Holz (GRH) und spricht einen Kantonsbeitrag von jährlich maximal 480 000 Franken.

Basierend auf der Unternehmensstrategie «HOLZ futuro 2023+» beinhaltet die neue Leistungsvereinbarung Ziele und Mehrleistungen in den Bereichen der vier strategischen Schwerpunkte: «Kommunikation», «Förderung der Kooperationsbereitschaft der Akteure», «Fachkräfte gewinnen» sowie «Nachhaltigkeit und CO2».

GRH ist die rechtlich unabhängige, kantonale Dachorganisation der Holzkette Graubünden, der Bündner Wald- und Holzwirtschaft mit Sitz in Landquart. Sie vereint am Bündner Holz Interessierte, Verbände, Unternehmungen, Institutionen und Persönlichkeiten aus der Wald- und Holzwirtschaft, der Forschung, Lehre und Politik. GRH ist das Bindeglied sämtlicher Akteure der Holzkette Graubünden und agiert derzeit als wichtigste Koordinationsstelle zur Vernetzung derselben sowie Anlaufstelle für Holzfragen im Kanton. Ziel von GRH ist es, die Holznutzung sowie die Wertschöpfung in der Bündner Holzkette zu steigern, Wissen zu vermitteln, Fachkräfte zu sichern, die Kooperationsbereitschaft der Akteure zu fördern, diese zu vernetzen und eine wettbewerbsfähige Wald- und Holzwirtschaft als zukunftsfähige Hightech-Branche in Graubünden zu etablieren.

Graubünden Holz

© Graubünden Holz

Die Regierung genehmigt die neue Leistungsvereinbarung für die Jahre 2025 bis 2028 zwischen dem Kanton Graubünden und dem Dachverband Graubünden Holz (GRH) und spricht einen Kantonsbeitrag von jährlich maximal 480 000 Franken.

Grünes Licht für Lärmsanierungsprojekt in der Gemeinde Rhäzüns

Die Regierung genehmigt ein Lärmsanierungsprojekt für die H13 Italienische Strasse in der Gemeinde Rhäzüns. Dieses umfasst den Abschnitt von der Grenze Bonaduz/Rhäzüns bis zur Grenze Rhäzüns/Cazis, Brücke Rothenbrunnen. Aufgrund der Überschreitung des Immissionsgrenzwerts im massgebenden Beurteilungszustand 2035 besteht für die Kantonsstrasse Italienische Strasse Sanierungsbedarf. Der Kanton als Eigentümer der entsprechenden Strasse ist in der Pflicht, die Lärmsanierung durchzuführen. Im Rahmen des Lärmsanierungsprojekts erteilt die Regierung die Bewilligung, die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h herabzusetzen.

Die Regierung genehmigt ein Lärmsanierungsprojekt für die H13 Italienische Strasse in der Gemeinde Rhäzüns. 

Teilrevision der Ortsplanung in Rhäzüns genehmigt

Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Rhäzüns am 9. März 2023 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. Ausschlaggebend für die neue Planung war insbesondere die Berücksichtigung übergeordneter raumplanungsrechtlicher Vorgaben. Die erste Etappe des revidierten Raumplanungsrechts (RPG1) zielt hauptsächlich darauf ab, die Ausweitung der Bauzonen ins Kulturland einzudämmen und die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken.

Aufgrund des RPG1 und des neuen kantonalen Richtplans im Bereich Siedlung (KRIP-S) hat die Gemeinde Rhäzüns daher die Bauzonen in Bezug auf Grösse, Dimensionierung und Ausnützung überprüft und angepasst. Insgesamt hat sie ihre Wohn-, Misch- und Zentrumszone (WMZ) um circa 5712 Quadratmeter erweitert (ca. 6925 Quadratmeter Erweiterung Wohnzone, ca. 3117 Quadratmeter Reduktion Mischzone und ca.1904 Quadratmeter Erweiterung Zentrumszone). Schliesslich ist die gesamte Planungsvorlage auf die neusten Plangrundlagen der Grundbuchvermessung und auf die Vorgaben der Digitalisierung abgestimmt worden.

Gemeinde Rhäzüns
© Andrea Badrutt

Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Rhäzüns am 9. März 2023 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. 

Neuer Artikel
zuständig: Regierung