Die Regierung nimmt
im Rahmen der Vernehmlassung des Eidgenössischen Departements für Umwelt,
Verkehr, Energie und Kommunikation Stellung zum «Verordnungspaket Umwelt Herbst 2025». In ihrer Stellungnahme nimmt die Regierung insbesondere Bezug auf die
geplante Anpassung der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von
Abfällen (VVEA).
Seit dem Jahr 2016
wird in der VVEA die Rückgewinnungspflicht von Phosphor aus Abwasser respektive
Klärschlamm gefordert. Bis zum 1. Januar 2026 wurde eine Übergangsfrist eingeräumt,
wobei dieser Termin nicht eingehalten werden kann. In der Schweiz befinden sich
Rückgewinnungsanlagen weder im Bau noch im Betrieb. Mit der am 1. Januar 2025
in Kraft getretenen Gesetzesanpassung des
Umweltschutzgesetzes (USG) hat das Parlament die Rahmenbedingungen für
die Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm neu festgelegt. Aus diesem Grund muss
die VVEA den neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst werden.
Neu ist insbesondere, dass nicht
mehr aus dem gesamten anfallenden Klärschlamm der Phosphor zurückgewonnen
werden muss, sondern nur aus einem Anteil, welcher dem Bedarf an Kunstdünger
entspricht. Der übrige Klärschlamm kann weiterhin in einer
Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) oder in einem Zementwerk verbrannt werden.
Seit dem Jahr 2000 wird
der gesamte Bündner Klärschlamm (ausser der Region Misox mit Entsorgung ins
Tessin und bis 2023 in die Trocknungsanlage CADI) entwässert zur
Trocknungsanlage der Stadt Chur (TRAC) transportiert. Der getrocknete
Klärschlamm wird anschliessend als Ersatzbrennstoff in der Zementproduktion eingesetzt.
Der gegenwärtige «Bündner» Entsorgungsweg eignet sich nicht für eine
Phosphorrückgewinnung. Hierzu müsste der Klärschlamm in einer Monoverbrennung
verbrannt werden. Mit den geplanten Anpassungen in der VVEA wird die
Solidarität aller Abwasserproduzenten zur Tragung der Kosten der
Phosphorrückgewinnung gefordert. Dies wird von der Regierung befürwortet, da
damit der «Bündner Weg» ohne Phosphorrückgewinnung abgesichert wird, eine künftige Umstellung der Entsorgung mit
Phosphorrückgewinnung jedoch weiter möglich bleibt. Die formulierte
Solidarität ist jedoch nicht ausreichend und ermöglicht nicht den Bau von
Phosphorrückgewinnungsanlagen. Überdies schliesst sich die Regierung mit
wenigen Ausnahmen der Stellungnahme der Konferenz der Umweltämter der Schweiz (KVU)
vom 6. Februar 2025 an.
Vernehmlassungsunterlagen