Die Regierung genehmigt die Realisierung des Kleinwasserkraftwerks Rinerhorn in Davos. Ausserdem gibt sie grünes Licht für ein Lärmsanierungsprojekt in Bonaduz.
Konzessions- und Projektgenehmigung für Kleinwasserkraftwerk Rinerhorn in Davos
Die Regierung genehmigt die Wasserrechtsverleihung
für das «Kleinwasserkraftwerk Rinerhorn» der Bergbahnen Rinerhorn AG in der Gemeinde Davos und erteilt hierfür die Projektgenehmigung.
Die Bergbahnen Rinerhorn AG
verfügt auf dem Gemeindegebiet Davos seit 1991 über ein Beschneiungs- und
Trinkwassersystem für die Beschneiung des Skigebiets. Das benötigte Wasser wird
aus dem Rieberbach sowie Leidbach abgeleitet. Im Jahr 2021 wurde das
Beschneiungssystem mit der Inbetriebnahme des Speichersees entsprechend
erweitert. Diese Infrastruktur möchte die Bergbahnen Rinerhorn AG nun auch zur
Stromproduktion aus Wasserkraft nutzen. Der Hauptzweck bleibt die Beschneiung
zur Deckung des Schneebedarfs im Winter, weshalb die Stromproduktion während
dieser Zeit eingestellt wird. Die in der Zwischensaison produzierte Energie
soll in erster Linie von der Bergbahnen Rinerhorn AG für den Eigenverbrauch
eingesetzt und der Überschuss ins Netz gespiesen sowie vermarktet werden.
Die Davoser Stimmbevölkerung
verlieh der Bergbahnen Rinerhorn AG am 29. November 2020 die Konzession zur
Nutzung des Rieberbachs ab Kote circa 1878 m ü. M. und des Leidbachs ab Kote circa
1865 m ü. M. bis auf Kote circa 1455 m ü. M. zur Produktion elektrischer
Energie. Die Wasserrückgabe erfolgt bei der Talstation Rinerhornbahn ins
Landwasser. Das Projekt sieht unter anderem einen Neubau des Turbinenhauses
Glaris neben der Talstation der Bergbahnen Rinerhorn, den Neubau eines Pumpenschachts
in der Nähe der Fassung Rieberbach und die Anpassung des Sandfangs Rieberbach
vor.

Die Regierung genehmigt die Wasserrechtsverleihung für das «Kleinwasserkraftwerk Rinerhorn» der Bergbahnen Rinerhorn AG in der Gemeinde Davos und erteilt hierfür die Projektgenehmigung.
Grünes Licht für Lärmsanierungsprojekt in der Gemeinde Bonaduz
Die Regierung genehmigt ein Lärmsanierungsprojekt in der
Gemeinde Bonaduz. Dieses umfasst die H13 Italienische Strasse von der Grenze
Bonaduz/Reichenau bis zur Grenze Bonaduz/Rhäzüns und die Verbindungsstrasse Rechtsrheinische
Oberländerstrasse (Versamerstrasse) innerhalb des Gemeindegebiets Bonaduz. Aufgrund der
Überschreitung des Immissionsgrenzwerts im massgebenden
Beurteilungszustand 2035 besteht ein Sanierungsbedarf für die beiden
Kantonsstrassen. Der Kanton als Eigentümer der entsprechenden Strassen ist in
der Pflicht, die Lärmsanierung durchzuführen. Im Rahmen des
Lärmsanierungsprojekts erteilt die Regierung die Bewilligung, die allgemeine
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h beziehungsweise von 80 km/h auf 50 km/h
herabzusetzen.
Die Regierung genehmigt ein Lärmsanierungsprojekt in der Gemeinde Bonaduz.
Inkraftsetzung Teilrevision Volksschulgesetz und Genehmigung Teilrevision Schulverordnung
Die vom Grossen Rat am 5. Dezember 2024 beschlossene Teilrevision
des Volksschulgesetzes tritt per 1. August 2025 in Kraft. Die
Referendumsfrist ist am 11. März 2025 ungenutzt abgelaufen. Gleichzeitig
mit der Inkraftsetzung des Volksschulgesetzes genehmigt die Regierung die
überarbeitete Schulverordnung. Mit der Teilrevision werden zentrale rechtliche
Grundlagen an die heutigen pädagogischen, organisatorischen und finanziellen
Anforderungen angepasst. Insbesondere wird die Kindergartenstufe der Primarstufe
angeglichen und der Kindergarten gehört neu zur obligatorischen Schulzeit.
Weiter werden für Lehrpersonen sämtlicher Stufen die Mindestbesoldung angehoben
und die Altersentlastung auch für Teilzeitangestellte ab einem Pensum von
mindestens 65 Prozent eingeführt. Neu kann der Kanton den Spitalschulen einen
Leistungsauftrag erteilen, und die Durchführung von mehrtägigen Klassenlagern,
Projektwochen und Exkursionen wird mit Pauschalbeiträgen an die
Schulträgerschaften gefördert. Die neuen Regelungen treten per
Schuljahr 2025/26 in Kraft.
Die vom Grossen Rat am 5. Dezember 2024 beschlossene Teilrevision des Volksschulgesetzes tritt per 1. August 2025 in Kraft.
Wahlbeschluss
Die Regierung wählt Sandra Brunold per 1. Mai 2025 als neues Mitglied
der kantonalen Jagdkommission für die Amtsperiode vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2026. Sie folgt auf Agnes Brunold, die aufgrund der geltenden
Amtszeitbeschränkung per Ende Dezember 2024 aus der Jagdkommission
ausgeschieden ist.
Die Jagdkommission besteht aus sieben bis neun Mitgliedern und wird
durch die Regierung gewählt. Die Amtszeit der Kommissionsmitglieder beträgt
höchstens 12 Jahre.
Die Regierung wählt Sandra Brunold per 1. Mai 2025 als neues Mitglied der kantonalen Jagdkommission für die Amtsperiode vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2026.