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Die Regierung genehmigt die Realisierung des Kleinwasserkraftwerks Rinerhorn in Davos. Ausserdem gibt sie grünes Licht für ein Lärmsanierungsprojekt in Bonaduz.

Konzessions- und Projektgenehmigung für Kleinwasserkraftwerk Rinerhorn in Davos

Die Regierung genehmigt die Wasserrechtsverleihung für das «Kleinwasserkraftwerk Rinerhorn» der Bergbahnen Rinerhorn AG in der Gemeinde Davos und erteilt hierfür die Projektgenehmigung.

Die Bergbahnen Rinerhorn AG verfügt auf dem Gemeindegebiet Davos seit 1991 über ein Beschneiungs- und Trinkwassersystem für die Beschneiung des Skigebiets. Das benötigte Wasser wird aus dem Rieberbach sowie Leidbach abgeleitet. Im Jahr 2021 wurde das Beschneiungssystem mit der Inbetriebnahme des Speichersees entsprechend erweitert. Diese Infrastruktur möchte die Bergbahnen Rinerhorn AG nun auch zur Stromproduktion aus Wasserkraft nutzen. Der Hauptzweck bleibt die Beschneiung zur Deckung des Schneebedarfs im Winter, weshalb die Stromproduktion während dieser Zeit eingestellt wird. Die in der Zwischensaison produzierte Energie soll in erster Linie von der Bergbahnen Rinerhorn AG für den Eigenverbrauch eingesetzt und der Überschuss ins Netz gespiesen sowie vermarktet werden.

Die Davoser Stimmbevölkerung verlieh der Bergbahnen Rinerhorn AG am 29. November 2020 die Konzession zur Nutzung des Rieberbachs ab Kote circa 1878 m ü. M. und des Leidbachs ab Kote circa 1865 m ü. M. bis auf Kote circa 1455 m ü. M. zur Produktion elektrischer Energie. Die Wasserrückgabe erfolgt bei der Talstation Rinerhornbahn ins Landwasser. Das Projekt sieht unter anderem einen Neubau des Turbinenhauses Glaris neben der Talstation der Bergbahnen Rinerhorn, den Neubau eines Pumpenschachts in der Nähe der Fassung Rieberbach und die Anpassung des Sandfangs Rieberbach vor.

Kleinwasserkraftwerk Turbine

Die Regierung genehmigt die Wasserrechtsverleihung für das «Kleinwasserkraftwerk Rinerhorn» der Bergbahnen Rinerhorn AG in der Gemeinde Davos und erteilt hierfür die Projektgenehmigung.

Grünes Licht für Lärmsanierungsprojekt in der Gemeinde Bonaduz

Die Regierung genehmigt ein Lärmsanierungsprojekt in der Gemeinde Bonaduz. Dieses umfasst die H13 Italienische Strasse von der Grenze Bonaduz/Reichenau bis zur Grenze Bonaduz/Rhäzüns und die Verbindungsstrasse Rechtsrheinische Oberländerstrasse (Versamerstrasse) innerhalb des Gemeindegebiets Bonaduz. Aufgrund der Überschreitung des Immissionsgrenzwerts im massgebenden Beurteilungszustand 2035 besteht ein Sanierungsbedarf für die beiden Kantonsstrassen. Der Kanton als Eigentümer der entsprechenden Strassen ist in der Pflicht, die Lärmsanierung durchzuführen. Im Rahmen des Lärmsanierungsprojekts erteilt die Regierung die Bewilligung, die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h beziehungsweise von 80 km/h auf 50 km/h herabzusetzen.

Die Regierung genehmigt ein Lärmsanierungsprojekt in der Gemeinde Bonaduz. 

Inkraftsetzung Teilrevision Volksschulgesetz und Genehmigung Teilrevision Schulverordnung

Die vom Grossen Rat am 5. Dezember 2024 beschlossene Teilrevision des Volksschulgesetzes tritt per 1. August 2025 in Kraft. Die Referendumsfrist ist am 11. März 2025 ungenutzt abgelaufen. Gleichzeitig mit der Inkraftsetzung des Volksschulgesetzes genehmigt die Regierung die überarbeitete Schulverordnung. Mit der Teilrevision werden zentrale rechtliche Grundlagen an die heutigen pädagogischen, organisatorischen und finanziellen Anforderungen angepasst. Insbesondere wird die Kindergartenstufe der Primarstufe angeglichen und der Kindergarten gehört neu zur obligatorischen Schulzeit. Weiter werden für Lehrpersonen sämtlicher Stufen die Mindestbesoldung angehoben und die Altersentlastung auch für Teilzeitangestellte ab einem Pensum von mindestens 65 Prozent eingeführt. Neu kann der Kanton den Spitalschulen einen Leistungsauftrag erteilen, und die Durchführung von mehrtägigen Klassenlagern, Projektwochen und Exkursionen wird mit Pauschalbeiträgen an die Schulträgerschaften gefördert. Die neuen Regelungen treten per Schuljahr 2025/26 in Kraft.

Die vom Grossen Rat am 5. Dezember 2024 beschlossene Teilrevision des Volksschulgesetzes tritt per 1. August 2025 in Kraft. 

Wahlbeschluss

Die Regierung wählt Sandra Brunold per 1. Mai 2025 als neues Mitglied der kantonalen Jagdkommission für die Amtsperiode vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2026. Sie folgt auf Agnes Brunold, die aufgrund der geltenden Amtszeitbeschränkung per Ende Dezember 2024 aus der Jagdkommission ausgeschieden ist.

Die Jagdkommission besteht aus sieben bis neun Mitgliedern und wird durch die Regierung gewählt. Die Amtszeit der Kommissionsmitglieder beträgt höchstens 12 Jahre.

Sandra Brunold

 

Die Regierung wählt Sandra Brunold per 1. Mai 2025 als neues Mitglied der kantonalen Jagdkommission für die Amtsperiode vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2026.

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zuständig: Regierung