Regierungsmitteilung vom 5. November 2020
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Die Regierung stimmt einem Marschhalt bei der Inventarisierung von schutzwürdigen Objekten zu. Zudem gibt sie grünes Licht für die Anpassung der Seeufergestaltung am Südufer des Lago di Poschiavo.
Marschhalt bei der Inventarisierung von schutzwürdigen Objekten
Die Denkmalpflege Graubünden erstellt und führt kantonale
Inventare von schutzwürdigen Objekten, wie beispielsweise einzigartigen
Ortsbildern, historische bedeutsamen Gebäudegruppen oder baukünstlerischen
Einzelbauten. Die Aufnahme dieser sogenannten Schutzobjekte in ein kantonales
Inventar stützt sich auf Kriterien wie Seltenheit, Vielfalt, Gefährdung,
ästhetische Werte, Lage, Grösse, ökologische Funktion und wissenschaftliche
Bedeutung. Anlässlich der Februarsession 2019 und der Dezembersession 2019
erteilte der Grosse Rat der Regierung im Zusammenhang mit diesen kantonalen
Inventaren zwei Aufträge (Aufträge Bigliel und Crameri). Unter anderem ist zu
prüfen, ob
allenfalls ein Marschhalt für die Inventarisierung oder die Sistierung der
Inventarisierung angezeigt ist, bis die Aufträge umgesetzt sind.
Vor dem Hintergrund dieser Aufträge hat die Denkmalpflege als zuständige
Fachstelle nach Prüfung der Sachlage und im Sinne von Sofortmassnahmen Schritte
eingeleitet, welche zukünftige Mehr- oder Doppelarbeit verhindern und Missverständnissen
vorbeugen sollen. Bis zur Klärung der rechtlichen Situation werden sich die
Inventarisierungsarbeiten daher hauptsächlich auf interne Tätigkeiten
beschränken. Dies entspricht einem Marschhalt bei der Erarbeitung der
Inventarlisten. Von einer Sistierung der Inventarisierung bis zur Umsetzung der
Aufträge Bigliel und Crameri sieht die Regierung jedoch ab.
Die Denkmalpflege Graubünden erstellt und führt kantonale Inventare von schutzwürdigen Objekten, wie beispielsweise einzigartigen Ortsbildern, historische bedeutsamen Gebäudegruppen oder baukünstlerischen Einzelbauten.
Seeufergestaltung am Südufer des Lago di Poschiavo wird angepasst
Die Repower AG betreibt im Puschlav die Kraftwerksstufen
Palü, Cavaglia und Robbia sowie Campocologno I und II. Die Repower AG
beabsichtigt, die Anlagen im Puschlav auszubauen. Das Projekt
"Lagobianco" sieht als zentrales Element den Bau eines neuen 1000 MW‑Pumpspeicherwerks sowie die Erneuerung und den Weiterbetrieb der bestehenden
Wasserkraftwerksanlagen vor, wobei das bestehende Kraftwerk Palü in der neuen
Anlagenkonzeption entfällt. Bestandteil des rechtskräftig genehmigten Projekts
"Lagobianco" bildet unter anderem das Teilprojekt "Mir‑3"
mit der Erneuerung der Bauten in und um Miralago, am Südufer des Lago di
Poschiavo.
Im Zusammenhang mit der Erneuerung dieser Bauten genehmigt
die Regierung nun ein Gesuch der Repower AG. Das Gesuch der Repower AG zielt
auf eine Änderung der erteilten Baubewilligung für die Seeufergestaltung in
Miralago. Dieser entsprechend muss für die Flachaufschüttungen Material aus dem
Kavernenausbruch des Pumpspeicherkraftwerks im Umfang von rund 140 000 Kubikmetern verwendet werden. Weil der Bau des Pumpspeicherkraftwerks
allerdings zurückgestellt worden ist, die Repower AG aber gleichwohl an
Fristvorgaben zur Seeufergestaltung gebunden bleibt, fehlt es derzeit am
erforderlichen Ausbruchmaterial. Dies bedingt eine Reduktion der Aufschüttung
sowie eine veränderte Seeufergestaltung. Bei einer allfälligen späteren
Realisierung des Pumpspeicherkraftwerks soll diese allerdings erweitert
beziehungsweise im ursprünglich genehmigten Umfang umgesetzt werden.
© Arch.
Aurelio Galfetti
Die Repower AG betreibt im Puschlav die Kraftwerksstufen Palü, Cavaglia und Robbia sowie Campocologno I und II. Die Repower AG beabsichtigt, die Anlagen im Puschlav auszubauen.
Verordnung über Leumundszeugnisse wird aufgehoben
Die Regierung hebt die im August 1992 erlassene Verordnung
über Leumundszeugnisse auf. Sowohl im Bundesrecht als auch im kantonalen Recht
existieren zahlreiche Regelungen, welche für die Ausübung einer bestimmten
Tätigkeit oder die Zulassung zu einer Prüfung einen guten Leumund voraussetzen.
In der Praxis wird ein Leumundszeugnis aber kaum mehr verlangt, da es
grösstenteils dieselben Informationen wie der Strafregisterauszug enthält. Die
zuständigen Bewilligungs- und Zulassungsbehörden verlangen deshalb von
Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern in der Regel, dass sie ihren Leumund mit
anderen Beweismitteln nachweisen. In Zukunft sollen Bewilligungs-
beziehungsweise Zulassungsbehörden Informationen, die sie für die
Leumundprüfung benötigen, bei der Gemeinde mit einem einfachen Schreiben
einholen können.
In Zukunft sollen Bewilligungs- beziehungsweise Zulassungsbehörden Informationen, die sie für die Leumundprüfung benötigen, bei der Gemeinde mit einem einfachen Schreiben einholen können.
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Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden