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In letzter Zeit sind wir sehr oft von ausländischen Personen und von Firmen kontaktiert worden, die sich über die aktuelle und zukünftige Möglichkeit von Grenzübertritten und der Zulassung von Arbeitskräften erkundigen. Leider können wir keine verbindliche Auskunft erteilen, da nicht klar ist, welche Betriebe und Branchen zukünftig zusätzlich ebenfalls ihre Tätigkeit einstellen müssen und welche Beschränkungen bei Grenzübertritten und bei der Zulassung von ausländischen Personen – auch bei EU-/EFTA-Bürgerinnen und Bürger – durch den Bund eingeführt werden. Die massgebliche Lage kann sich fast täglich ändern. Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

Die aktuelle Regelung bezüglich Zulassung, Einreise und Visabeschränkungen können Sie einer auf der Homepage des Staatssekretariates für Migration einsehen. Hier sind auch jeweils die aktuelle Version der COVID-19-Verordnung 2 und die aktuellen Weisungen einsehbar.

Weitere Informationen

Amt für Migration und Zivilrecht
Karlihof 4, 7001 Chur
info@afm.gr.ch / 081 257 30 01