Navigation

Inhaltsbereich

IIn den Gemeinden übernehmen die Beauftragten Gesundheitsförderung und Prävention Informations-, Koordinations- und Initiativaufgaben. Diese Funktion ist im Gesundheitsgesetz Graubünden verankert und wird in der Regel durch das für das Ressort Gesundheit zuständige Mitglied des Gemeinderates wahrgenommen. Sie sind ein wichtiges Bindeglied zwischen der Gemeinde, der kantonalen Fachstelle Gesundheitsförderung und der lokalen Bevölkerung.

Zu ihren Aufgaben gehören, dass Sie:

  • ein übergeordnetes Monitoring über gesundheitsfördernde Massnahmen und Angebote der Gemeinde durchführen;
  • den Gemeindevorstand über die Belange der Gesundheitsförderung und Prävention in der Gemeinde informieren und beraten;
  • Gesundheitsförderung und Prävention in Leitbilder und Konzepte/Strategien der Gemeinde einbringen;
  • Ideen und Projekte als Anträge auf politischer Ebene einbringen;
  • die operative Ebene mit der Umsetzung von Massnahmen und Projekten beauftragen;
  • sich regional vernetzen und weiterbilden.

 

Kontakt

  • Alice Lang

    Projektleiterin Gesundheitsförderung in GemeindenTel. +41 81 257 88 91