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Ein Asylgesuch ist bei der Einreise an einem geöffneten Grenzübergang oder in einem Bundesasylzentrum des Staatssekretariates für Migration (SEM) zu stellen. Jede Äusserung, mit der eine Person zu erkennen gibt, dass sie die Schweiz um Schutz vor Verfolgung nachsucht, gilt als Asylgesuch.