Ein Asylgesuch ist bei der Einreise an einem geöffneten Grenzübergang oder in einem Bundesasylzentrum des Staatssekretariates für Migration (
SEM) zu stellen. Jede Äusserung, mit der eine Person zu erkennen gibt, dass sie die Schweiz um Schutz vor Verfolgung nachsucht, gilt als Asylgesuch.