Sozialamt
Uffizi dal servetsch social
Ufficio del servizio sociale
Gesetz über die Suchthilfe im Kanton Graubünden (Suchthilfegesetz; BR 500.800)
Die Gemeinden sind für die primäre Suchtprävention zuständig. Sie können diese Aufgabe auch an geeignete öffentliche oder private Institutionen oder Privatpersonen übertragen oder im Rahmen von Gemeindeverbindungen lösen.
Die Gemeinden fördern:
Das Gesundheitsamt ist im Suchtmittelbereich für die Primärprävention zuständig. Hier erhalten Sie Informationen zu den Kontaktpersonen des Gesundheitsamts.
Das Sozialamt ist im Suchtbereich für die Sekundär- und Tertiärprävention zuständig und betreibt eine ambulante Suchtberatung.
Der Kanton Graubünden hat zusammen mit den Kantonen Appenzell A.Rh., Appenzell I.Rh., Glarus, St. Gallen, Thurgau und dem Fürstentum Liechtenstein ein interkantonales Programm zur Prävention und Früherkennung der Geldspielsucht aufgebaut. Der Ostschweizer Verbund arbeitet bei verschiedenen Projekten mit dem Nordwestschweizer Verbund (Kantone Aargau, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Luzern, Obwalden, Nidwalden, Solothurn, Uri und Zug) zusammen.
Wesentlich sind dabei insbesondere die Webseite www.sos-spielsucht.ch sowie die Spielsuchthelpline 0800 040 080. Die Website soll das Bewusstsein für die Glücksspielthematik fördern und dabei insbesondere auf die Risiken aufmerksam machen. Neben Informationen u.a. zu problematischem Spielverhalten finden sich Hinweise auf alle kantonalen Kontaktstellen und regionalen Unterstützungsangebote sowie das anonym und kostenlos zugängliche Beratungsangebot der Telefonhelpline.
Zu den weiteren Angeboten gehören zielgruppenspezifische Flyer, Sensibilisierungskampagnen, Unterrichtsunterlagen, Weiterbildungen, Vernetzungstreffen und Unterstützung von Forschungsprojekten.
prevention.ch
Bündner Programm Sucht
www.sos-spielsucht.ch