Als Holzabfälle bezeichnet man Restholz, Altholz, problematische Holzabfälle sowie Abfälle von naturbelassenem Holz. Diese Abfälle können je nach Beschaffenheit und Schadstoffgehalt wiederverwendet oder stofflich beziehungsweise thermisch verwertet werden.
Das Faktenblatt Umgang mit Holzabfällen beschreibt die Klassierung der Holzabfälle im Detail. Zudem erläutert es, wie der Umgang mit Holzabfällen auf Baustellen, Industrie- und Gewerbebetrieben, Holzabfall-Sammelstellen sowie Altholzverwertungen geregelt ist. Die VeVA-Vollzugshilfe beschreibt die baulichen und betrieblichen Anforderungen an Holzabfallanlagen.
Holzaschen können in Industriebetrieben, im Gewerbe und im Haushalt anfallen. Die Vollzugshilfe Entsorgung von Holzaschen aus Industrie und Gewerbe informiert die Entsorgerinnen und Entsorger aus Industrie und Gewerbe über den Umgang mit den Aschen sowie mögliche Entsorgungswege.
Eine umweltgerechte Entsorgung von Holzaschen ist sehr wichtig, denn diese können beispielsweise belastet sein mit
- Schwermetallen,
- polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK),
- Dioxinen,
- Furanen,
- Chrom VI.
Massgebend für den Schadstoffgehalt von Holzaschen ist in erster Linie das Ausgangsmaterial. Vor allem bei der Verbrennung der Nicht-Holzbrennstoffe, die problematischen Holzabfällen und behandeltem Altholz beigefügt sind, kommt es zur Anreicherung und Neubildung von Schadstoffen wie Schwermetallen und problematischen organischen Stoffen.
Die Klassierung der Holzbrennstoffe ergibt sich aus den Vorgaben der Luftreinhalte-Verordnung.