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Spezielle Reinigungsmaschine für den Strassenunterhalt. Sie kann Schadstoffe rückstandsfrei von der Fahrbahn aufnehmen.
 

Werden öffentliche Strassen unterhalten und gereinigt, entstehen sogenannte «strassenbürtige Abfälle». Zu diesen gehören:

  • der Inhalt von Schlammsammlern der Strassen-Entwässerung;
  • Strassenwischgut;
  • Strassenrandmaterial;
  • Rückstände aus der Entsorgung von Schnee.

Aufgabe der Gemeinden

Für die gesetzeskonforme Entsorgung der Abfälle von gemeindeeigenen Strassen sind die Gemeinden zuständig.

- Sie entsorgen Schlämme aus Strassenschächten (Strassensammler)

Zum Unterhalt der Strassenschächte an den Gemeindestrassen gehört eine regelmässige Kontrolle und Entleerung der Schlammsammler. Die Gemeinden beauftragen damit in der Regel private Unternehmen. Bei der Auftragserteilung müssen sie sicherstellen, dass diese Unternehmen die Arbeiten gesetzeskonform ausführen.

Wie häufig und auf welche Weise soll die Entleerung durchgeführt werden? Fragen dieser Art beantwortet das ANU-Merkblatt Entleeren von Schlammsammlern der Strassenentwässerung.

Strassensammler-Schlämme sind Sonderabfälle

Strassensammler-Schlämme aus dem öffentlichen Strassenunterhalt sind Sonderabfälle, denn sie sind in der Regel mit Schadstoffen wie Blei, Zink oder Kohlenwasserstoffen belastet.

Wichtig: In Anlagen, in denen mineralölhaltige Abwässer behandelt werden, entsteht Mineralöl-Abscheidegut. Dieses gehört nicht zum Schlammsammlergut. Es muss in einer Aufbereitungsanlage für Mineralöl-Abscheidegut (Chur, S-chanf) entsorgt werden.

Abgabe von Sammlerschlämmen

Dadurch, dass eine Gemeinde für die Entsorgung der Sammlerschlämme ihrer Strassen verantwortlich ist, wird sie zur «Abgeberin von Sonderabfällen». In dieser Funktion muss sie für die Strassensammler-Schlämme einen Sonderabfall-Begleitschein ausfüllen – auch dann, wenn sie mit der Entleerung der Schlammsammler private Firmen beauftragt.

Die Gemeinde darf Strassensammler-Schlämme nur an Empfänger abgeben, die eine abfallrechtliche Bewilligung für die Entgegennahme dieser Sonderabfälle besitzen und zur Entgegennahme bereit sind.

- Sie entsorgen Strassenwischgut

Strassenwischgut ist kein Sonderabfall. Wischgut aus dem Siedlungsgebiet ist bezüglich Zusammensetzung sehr ähnlich wie Kehricht und muss deshalb in einer KVA oder in einer Strassenwischgut-Aufbereitungsanlage entsorgt werden. Je nach Beschaffenheit kann Strassenwischgut auch kompostiert oder vergärt werden.

Genauere Angaben zur Entsorgung sind im Merkblatt Entsorgung und Verwertung von Strassenwischgut und unverschmutztem Herbstlaub enthalten.

Strikte verboten ist das «wilde» Ablagern von Strassenwischgut (beispielsweise an Strassen- oder Waldrändern, im Wald oder in einem Bachtobel).