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In ihrer Sitzung am 18. Mai 2021 hat die Regierung vom Ergebnis der Nachführung der Biotopinventare des Bundes mit Befremden Kenntnis genommen und das Amt für Natur und Umwelt (ANU) beauftragt, sämtliche Änderungen, die sich aus den Entscheiden des Bundes über die Nachführung seiner Biotopinventare ergeben, im kantonalen Biotopinventar vorzunehmen, indem:

a. die rechtsgültigen Umrisse der Biotope von nationaler Bedeutung aus den jeweiligen Bundesinventaren vollständig ins kantonale Biotopinventar übernommen und alle kantonalen Abgrenzungen zu Biotopen von nationaler Bedeutung aus dem kantonalen Biotopinventar entfernt werden;

b. alle erforderlichen Änderungen an Objekten von regionaler und lokaler Bedeutung, die sich aus den rechtsgültigen Inventarnachführungen des Bundes ergeben, im kantonalen Biotopinventar vorgenommen werden.

Teilerfolg bei Flachmooren sowie Trockenwiesen und -weiden

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21. Oktober 2020 die Revision der Flachmoore sowie der Trockenwiesen und -weiden in Graubünden genehmigt und auf 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Bei knapp 39 Prozent der nationalen Flachmoore ist der Bund im Wesentlichen den Anträgen des Kantons gefolgt. Bei den Trockenwiesen und -weiden war dies bei rund 76 Prozent der Fall. Auf Anträge, welche zur Vermeidung von Nutzungskonflikten gestellt wurden, ist der Bund nicht eingetreten. Der Bund stützte sich bei seinem Entscheid sehr stark auf seine Erstkartierungen, die bestehenden Inventarumrisse aus den Jahren 1994 und 2010 sowie die geltenden Biotopschutzverordnungen, während im Kanton Graubünden der Ansatz verfolgt wurde, in den Biotopinventaren die tatsächlichen, aktuellen Verhältnisse bestmöglich abzubilden. Da im Vergleich zum Stand vor der Nachführung sowohl bei den Flachmooren als auch bei den Trockenwiesen und -weiden eine Flächenzunahme von rund 40 Prozent resultiert, hat die Regierung den Bundesentscheid mit Befremden zur Kenntnis genommen und ein entsprechendes Schreiben an Bundesrätin Simonetta Sommaruga gerichtet. Die Regierung hat in ihrem Schreiben darauf hingewiesen, dass der Naturschutz gemäss Bundesverfassung eine Aufgabe der Kantone ist, und konkrete Vorschläge für eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kanton gefordert.

Misserfolg bei Auen, Amphibienlaichgebieten und Hochmooren

Im Rahmen der kantonalen Vernehmlassung zur Nachführung der Biotopinventare von Bund und Kanton gingen zahlreiche Anträge zu Amphibienlaichgebieten, Hochmoor- oder Auenobjekten von nationaler Bedeutung ein, welche vom ANU, in gleicher Weise wie bei Anträgen zu TWW- oder Flachmoorobjekten, auf ihre sachliche Begründung hin überprüft wurden. Bei vier Amphibienlaichgebieten, zwölf Auen- und sechs Hochmoorobjekten lagen aus Sicht des ANU genügend sachliche Gründe für eine Anpassung vor. Mit Beschluss der Regierung vom 31. Oktober 2018 (Prot. Nr. 831) wurden dem BAFU eine neuerliche Anpassung der betreffenden Inventarobjekte beantragt und, wie bei den TWW- und Flachmoorobjekten, die basierend auf der Vernehmlassung geänderten Abgrenzungen als GIS-Layer zugestellt. Zudem wurde dem BAFU die Übernahme der kantonalen Objektumrisse beantragt. Mit Schreiben vom 29. Mai 2020 an die Regierung teilte das BAFU mit, dass der Entscheid über diese Anträge auf die nächste ordentliche Nachführung der Biotopinventare vertagt werde; auf die Anträge der Regierung zur Überarbeitung von zwölf Auen-, sechs Hochmoorobjekten und vier Amphibienlaichgebieten (Regierungsbeschluss Prot. Nr. 831/2018) ist das BAFU gar nicht erst eingetreten. Für Auen, Amphibienlaichgebiete und Hochmoore gelten somit die am 15. November 2017 in Kraft getretenen Bundesinventare unverändert.

Fehlender Rechtsschutz beim Erlass der Bundesinventare

Aufgrund der geltenden Rechtslage ist der Bund allein und abschliessend für den Erlass seiner Biotopinventare zuständig. Er muss dazu lediglich eine Anhörung bei den Kantonen durchführen. Die Kantone verfügen über kein Antragsrecht, um Anpassungen der Biotopinventare verlangen zu können. Der fehlende Rechtsschutz für Gemeinden sowie Grundbesitzende auf Stufe Inventarerlass wurde bereits in den neunziger Jahren in den Stellungnahmen der Regierung zu den Biotopschutzverordnungen des Bundes als stossend beurteilt. Obwohl die Kantone keine Mitwirkungsrechte besitzen, verpflichtet das Bundesrecht sie, den Schutz und Unterhalt der Biotope von nationaler Bedeutung zu regeln. Eine primäre Aufgabe besteht darin, den genauen Grenzverlauf der Objekte grundeigentümerverbindlich festzulegen. Die Festlegung erfolgt im Rahmen der Nutzungsplanung der Standortgemeinden. Bei der genauen Abgrenzung der Bundesinventarobjekte haben die Kantone und Gemeinden laut Bundesgericht jedoch nur wenig Spielraum für Abweichungen von den Bundesperimetern. Im Schreiben an Frau Bundesrätin Sommaruga forderte die Regierung, dass der Bund dem Kanton bei den nun folgenden genauen Abgrenzungen der Bundesinventarobjekte genügend Spielraum lässt.

Nachführung des Kantonalen Biotopinventar abgeschlossen

Die neuen Festlegungen des Bundes zu Flachmooren sowie Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung und das Nichteintreten auf die Anträge des Kantons zu den übrigen Biotoptypen hat auch unmittelbare Auswirkungen auf das kantonale Biotopinventar. Die im Jahr 2018 dargestellten Objekte von nationaler Bedeutung wurden aus dem kantonalen Biotopinventar entfernt und durch die nun rechtsgültigen Objekte ersetzt. Daraus haben sich auch Folgeänderungen an Objekten von regionaler oder lokaler Bedeutung ergeben. Dabei handelt es sich nicht um ein neues Inventarnachführungsverfahren, sondern um den Abschluss des im Jahr 2018 eröffneten Verfahrens. Wir möchten abschliessend allen, die sich an der Vernehmlassung zur Nachführung der Biotopinventare von Bund und Kanton beteiligt haben, an dieser Stelle herzlich danken.

Geodaten Biotopinventar

Die nachgeführten Biotopdaten (Stand 18.05.2021) sind auf den üblichen Geodatenplattformen publiziert:

Interaktive Karte
Geodienste (WMS und WFS)
Geodatendrehscheibe

Dokumente

KurzformTitelDatumInfo
20210330Nachführung Biotopinventare - Schlussbericht30.03.2021
20210518Nachführung Biotopinventare - Regierungsbeschluss 45918.05.2021
20210702Nachführung Biotopinventare - Häufig gestellte Fragen (FAQ)02.07.2021
20210702FAQ in relazione all’aggiornamento ora concluso degli inventari dei biotopi della Confederazione e dell’inventario cantonale dei biotopi02.07.2021
20210702FAQ en connex cun la cumplettaziun terminada dals inventaris dals biotops da la Confederaziun e da l'Inventari chantunal dals biotops02.07.2021